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Defibrillatoren-Pflicht: VSS bietet in Rundschreiben erste Hilfestellung

Allgemeine News

Seit 4. August 2013 ist das Dekret des Gesundheitsministeriums vom 24. April 2013 (Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale vom 20. Juli 2013) in Kraft, welches unter anderem eine Defibrillatoren-Pflicht für Sportvereine vorsieht. Mit einem Rundschreiben bietet der VSS nun eine Hilfestellung bei der Umsetzung der Bestimmungen.

 

Defbrillatoren sind Geräte, die durch gezielte Stromstöße Herzrhythmus-Störungen beenden und damit auch Menschenleben retten können. Defibrillatoren werden auch Schockgeber genannt. Als die Defibrillatoren mit dem Balduzzi-Dekret vom 4. August verpflichtend eingeführt wurden, war das für die Sportvereine zunächst wie ein Schock.

 

Doch die Sportvereine können vorerst beruhigt sein. Amateursportvereine haben auf jeden Fall bis 3. Februar 2016 Zeit, um sich so ein Gerät anzuschaffen. Um alle Fragen zu klären, die rund um die Defibrillatoren entstanden sind, hat der VSS eine eigene Task Force eingerichtet. Dieser Arbeitsgruppe gehören Sportmediziner und Rechts-Experten an. Für den VSS sind Obmann Günther Andergassen, dessen Vize Much Pichler sowie Thomas Ladurner dabei.

 

Ein erstes Rundschreiben ist bereits an die Vereine gegangen. Zunächst bittet der VSS die Mitgliedsvereine um eine Bedarfserhebung bis 15. Oktober, um die Anzahl der benötigten Defibrillatoren zu eruieren. Das entsprechende Formular finden Sie auch im Download-Bereich.

 

Wer braucht einen Defibrillator?

Jeder Sportverein und zwar für Training und Wettkampf, wobei das Gerät maximal 2-3 Minuten von der Sportanlage entfernt sein darf und öffentlich zugänglich sein muss. Sportvereine, die dieselbe Sportanlage benützen, können sich auch gemeinsam einen Defibrillator anschaffen.

 

Wer darf einen Defibrillator bedienen?

Ausschließlich speziell ausgebildetes Personal. Dafür ist der Besuch von Kursen notwendig, die im Regelfall acht Stunden (Theorie und Praxis) dauern. Im Abstand von zwei Jahren sind Auffrischungskurse zwingend notwendig. Der VSS rät, dass rein aus praktischen Gründen zumindest alle Trainer und Übungsleiter eines Vereins eine entsprechende Ausbildung machen.

 

Der VSS weist außerdem darauf hin, dass diese Personen keine Verantwortung für den Verlauf der Rettungsaktion tragen.

 

 

Downloads:

Rundschreiben

Formular zur Bedarfserhebung

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