Steuern und Buchführung
Eine der großen Aufgaben und Stärken des Verbands der Sportvereine Südtirols ist es, seinen Mitgliedsvereinen konkrete Hilfe in den Bereichen Steuern und Buchführung zu geben.
Für Vereine gelten klarerweise bestimmte Regeln und Vorschriften, selbstverständlich auch bei den Steuern und der Buchführung. So müssen alle Amateursportvereine, die das pauschale Steuergesetzt Nr. 398/91 anwenden innerhalb jeden 15. des Monats die gewerblichen Einnahmen des Vormonats im dafür vorgesehen Einnahmeregister eintragen. Diese Vereine müssen zudem die einkassierte MwSt. mittels Modell F24 mit Einzahlungskodex 6034 trimestral bezahlen. Termine dafür sind jeweils der 16. der Monate Mai, August, November und Februar.
Des Weiteren ist die EAS-Meldung für Vereine interessant. Innerhalb 31. März jeden Jahres müssen all jene Vereine bei denen es zu Änderungen bei den Angaben im EAS-Vordruck gekommen ist, den korrigierten Vordruck an die zuständige Steuerbehörde senden. Bei einer Vereinsneugründung muss die Übermittlung binnen 60 Tagen nach der Gründung erfolgen. Der Verband der Sportvereine Südtirols berät Sie zudem selbstverständlich auch über weitere relevante Themen, wie beispielsweise zu den Einzahlungen der Lohnsteuer und der Sozialabgaben, über den Sonderfonds für ehrenamtliche Tätigkeit, oder über ausbezahlte Vergütungen und das Ansuchen für die 5 Promille.
Gerne hilft Ihnen das Team der VSS-Geschäftsstelle bei Ihren Anliegen. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin, entweder telefonisch unter 0471 974 378 oder per E-Mail an info(at)vss.bz.it.
Formulare und Vordrucke aus den Bereichen Steuern und Buchführung finden Sie unter Downloads.