Schiedsgericht
Das Schiedsgericht ist für die Entscheidung aller Streitfälle zuständig, die aus dem Verbandsverhältnis und bei der Auslegung der Satzung und Beschlüsse der Verbandsorgane entstehen können. Es besteht aus drei Mitgliedern und fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Effektive Mitglieder
Dr. Walter Ausserhofer
Josef Hölzl
Dr. Peter Leiter
Ersatzmitglieder
Dr. Georg Wielander
Anton Hartung von Hartungen