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Certificazione Unica (Mod. CU) 2022

Allgemeine News

Auch  heuer  müssen  Amateursportvereine  den  Vordruck  CU  (Certificazione  Unica)  über  die ausbezahlten  Entgelte  und  Steuereinbehalte  an  Freiberufler,  Sportler,  Trainer  und  Funktionäre, sowie  an  jene  mit  einem  Einkommen  aus  gelegentlich  freiberuflicher  Tätigkeit  betreffend Bezugsjahr 2021 in telematischer Form innerhalb Mittwoch, 16. März 2022 an die Agentur der Einnahmen übermitteln.

Darüber  hinaus  sind  die  Sportvereine  auch  verpflichtet  den  betroffenen  Entgeltempfängern innerhalb,  16.  März  2022  die  jeweiligen  Bescheinigungen  (Mod.  CU)  über  die  ausbezahlten Einkommen,  der  getätigten  Steuerrückbehalte  und  der  durch  das  Steuersubstitut  einbezahlten Sozialabgaben, auszuhändigen.

Die  digitale  Übermittlung  an  die  Einnahmenagentur  sowie  die  Erstellung  des  Mod.  CU, welches innerhalb 16. März an die betroffenen Personen ausgehändigt werden muss, kann über einen Steuerberater oder bei Bedarf auch über den VSS erfolgen.

Mitgliedsvereine,  welche  den  Service  über  den  VSS  in  Anspruch  nehmen  möchten,  werden gebeten folgende  Unterlagen  für  das  Bezugsjahr  2021  innerhalb  12.  Februar  2022  vollständig der Geschäftsstelle (info@vss.bz.it, Tel 0471 974378) weiterzuleiten.

  • Rechnungen von Freiberuflern
  • Honorarnoten für gelegentliche freiberufliche Tätigkeit
  • Aufstellung der Sportler, Trainer und Funktionäre, sowie sonstige Empfänger von steuerfreien Entgelten bis zu 10.000,00 € und getrennt jene über 10.000,00 €. Die Aufstellung muss Namen, Steuernummer, Geburtsdatum, Geburtsort und Adresse sowie die Höhe des erhaltenen Betrags beinhalten.
  • Alle eingezahlten Modelle F24 (Vor- bzw. Abzugssteuer, Reg. Zusatzsteuer) mit Bezugszeitraum Januar bis Dezember 2021.

Die  Abrechnung  der  Dienstleistung  erfolgt  auch  dieses Jahr  über  den  vom  VSS  beauftragten Steuerberater direkt an den Verein.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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