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30. Juni: Ersätzerklärung für Fünf-Promille-Empfänger

Allgemeine News

Amateursportvereine, die sich für die Zuweisung der 5-Promille-Zuwendung eintragen ließen,müssen bis 30. Juni eine Ersatzerklärung des Notarietätsaktes abgeben: Volontariatsvereine bei der Agentur für Einnahmen (BZ), ASV ohne Eintrag ins Landesverzeichnis der ehrenamtlichen Vereine, beim CONI-Landeskomitee.

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