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Staatliche COVID-Beihilfen für den Sport - Ansuchen online möglich

Allgemeine News

Wie bereits im VSS-Rundschreiben vom 10. November 2020 angekündigt, wurden nun vom nationalen Amt für Sport die Kriterien für die Vergabe der „Allgemeinen staatlichen Beihilfen für Amateursportvereine“ veröffentlicht.

Amateursportvereine können um diese staatlichen Beiträge im Zeitraum vom 18. November 2020 bis zum 24. November 2020 (16 Uhr) online über www.sport.governo.it ansuchen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Amateursportverein muss vor dem 31. Oktober 2020 einer vom CONI anerkannten Körperschaft angeschlossen gewesen sein.
  • Der Amateursportverein muss vor dem 31. Oktober 2020 ordnungsgemäß im CONI/CIP-Register eingetragen gewesen sein.
  • Der Verein darf nicht Inhaber eines Mietvertrags sein.
  • Die für die Durchführung der Sportaktivitäten erforderlichen Verwaltungs- und Gesundheitsgenehmigungen der Gemeinde besitzen.
  • Der Amateursportverein muss am 31. Oktober 2020 mindestens 25 "tesserierte" Athleten eingeschrieben haben.
  • Im Verein muss zumindest ein Ausbilder/Trainer dabei sein, welcher ein abgeschlossenes Studium der Sport- und Bewegungswissenschaften (scienze motorie) oder ein ISEF-Diplom besitzt. Alternativ dazu muss zumindest ein Ausbilder/Trainer eine Trainer-Ausbildung des CONI/CIP oder einer angeschlossenen anerkannten Sportorganisation (Fachsportverband, EPS, etc.) vorweisen können.
  • Der Verein darf keine staatliche Unterstützung gemäß Dekret 5098 vom 11. Juni 2020 bekommen haben – sprich all jene Amateursportvereine, welche bereits im Juni 2020 um staatliche Beihilfen angesucht und diese erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Der Amateursportverein darf keine Beiträge gemäß Artikel 1 des Gesetzesdekrets vom 28. Oktober 2020, Nr. 137, beantragt oder bekommen haben.
  • Zudem muss der Verein erklären, ob er für den Monat November andere Beihilfen (CONI, Provinz, Gemeinde) angesucht bzw. erhalten hat oder nicht.

Weitere Informationen zu den „Allgemeinen staatlichen Beihilfen für Amateursportvereine“ finden Sie auf der Internetseite des nationalen Amtes für Sport sowie im offiziellen Schreiben des Amtes für Sport unter http://www.sport.governo.it/media/2355/avviso_18-nov.pdf

 

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