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VSS-Rundschreiben zur Sportmedizin

Allgemeine News

Wie bekannt, müssen alle Sportlerinnen und Sportler nach einer COVID-Infektion eine zusätzliche sportmedizinische Untersuchung absolvieren. Das alte sportmedizinische Attest verlor durch die Infektion seine Gültigkeit. Mit Anfang Jänner wurden nun von der Federazione Medico Sportiva Italiana (FMSI) – dem Fachverband der italienischen Sportmediziner – neue vereinfachte Empfehlungen veröffentlicht. Im Rahmen dieser Empfehlungen teilt die FMSI die Sportlerinnen und Sportler in verschiedene Gruppen ein. Je nach Zuteilung zu einer Gruppe sind zusätzlich zur Sportmedizinischen Untersuchung weitere Gesundheitschecks vorgesehen. Im Folgenden ein Überblick:

A – Sportler, bei denen eine Infektion mit COVID-19 nachgewiesen wurde

Hier wird laut Protokoll der FMSI zwischen drei Gruppen unterschieden:

  • Gruppe A1: Sportler bei denen eine Infektion mit COVID-19 nachgewiesen wurde und bei denen keine (asymptomatisch) bzw. nur leichte Symptome (Fieber, Husten, Übelkeit, Geschmacksverlust, etc.) festgestellt wurden.
  • Gruppe A2: Sportler bei denen eine Infektion mit COVID-19 nachgewiesen wurde und die unter gemäßigten Symptomen (Sauerstoffsättigung mehr als 94% und klinisch oder radiologisch nachgewiesene Lungenentzündung) gelitten haben.
  • Gruppe A3: Sportler bei denen eine Infektion mit COVID-19 nachgewiesen wurde und die unter schweren (Sauerstoffsättigung weniger als 94%, erhöhte Atemfrequenz, etc.) bzw. kri-tischen (Atemversagen, septischer Schock, Organversagen) Symptomen gelitten haben.

Neu ist in der Gruppe A1 die Unterscheidung nach Alterskategorien. Für Sportlerinnen und Sportler, welche in diese Gruppe fallen und unter 40 Jahre alt sind, ist ab sofort nur noch ein Ruhe-EKG, sowie ein Belastungs-EKG (bis zum Erreichen von mindestens 85 Prozent der maximalen Herzfrequenz) vorgesehen. Bei Sportlerinnen und Sportlern über 40 Jahre kommt zusätzlich ein Ergometrietest hinzu.

Wichtig: Athletinnen und Athleten unter 40 Jahren die eine Corona-Infektion mit keinen oder nur leichten Symptomen hatten und deren zweite Impfung vor weniger als 120 Tagen stattgefunden hat bzw. alljene die geboostert sind, können die Untersuchung beim Sportmediziner nun bereits nach sieben Tagen ab Genesung absolvieren. Athleten über 40 müssen 14 Tage warten, bevor die Untersuchung durchgeführt werden kann.

Für die Gruppen A2 und A3 sind noch weitere Tests vorgesehen, welche Sie dem Schreiben der FMSI (siehe unten) entnehmen. Sportlerinnen und Sportler – egal welchen Alters – welche in die Gruppen A2 und A3 fallen, können die Untersuchung weiterhin erst 30 Tage nach ihrer Genesung absolvieren.

Bei Sportlern von nationalem und internationalem Interesse muss die sportärztliche Untersuchung durch ein Ruhe-EKG, einen Ergometrietest mit elektrokardiographischer Überwachung und ein Echokardiogramm ergänzt werden. Die Untersuchungen für diese Sportler von nationalem und internationalem Interesse sind direkt nach der Genesung möglich. Beabsichtigt ein Amateursportler aus nationalen oder internationalen Wettbewerbsgründen, den Zeitraum zwischen der Genesung und der Durchführung der Tests zu verkürzen, kann er gegebenenfalls ebenfalls dieses Protokoll anwenden.
 

B – Sportler, die nicht mit COVID-19 infiziert waren bzw. nicht getestet wurden

Diese Sportlerinnen und Sportler brauchen keine zusätzlichen Untersuchungen und können sich der normalen sportärztlichen Untersuchung unterziehen.

 

Die Tauglichkeitsbescheinigung des Hausartztes für Kinder, welche noch keine sportmedizinische Untersuchung absolvieren müssen, verliert mit einer Infektion nicht die Gültigkeit. Hierbei wird jedoch angeraten, dass das Kind vor der Wiederaufnahme der Sporttätigkeit den Haus- bzw. Kinderarzt zur normalen Kontrolle besucht. Der Haus- bzw. Kinderarzt wird dabei die Tauglichkeitsbescheinigung nicht erneut ausstellen, da die Bescheinigung, welche vor der Infektion ausgestellt wurde, noch gültig ist.

 

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der VSS-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung!

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