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VSS-Rundschreiben: Green Pass der EU und Testkits für Vereine

Allgemeine News

Auf politischer Ebene wurde bekanntlich festgelegt, dass seit 1. Juli 2021 nur mehr der Green Pass der EU gilt und die grüne Bescheinigung des Landes Südtirol somit nicht mehr ausgestellt wird. Damit einhergehend gibt es auch Änderungen für den Sport. Nach einer längeren Unsicherheit konnten die Sportverbände gemeinsam mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb und dem zuständigen Sportressort nun eine zufriedenstellende Lösung für die Amateursportvereine des Landes erreichen. Im Folgenden ein Überblick über die aktuell gültigen Regelungen:

Sport im Freien

Sport im Freien ist weiterhin ohne Einschränkung – also auch ohne Impfung oder Tests – möglich, sofern weder die Umkleideräume noch die Duschen benutzt werden. Für die Nutzung der Umkleideräume und Duschen gilt grundsätzlich dasselbe wie für den Sport in geschlossenen Räumen.

Sport in geschlossenen Räumen

Sport in geschlossenen Räumen ist nur dann erlaubt, wenn die entsprechenden Personen über den Green Pass der EU (für Mannschaftssport und Hallenbäder ab 06.08.2021 verpflichtend) verfügen oder alternativ einen negativen Nasenflügeltest vor Ort durchführen, außer der Fachsportverband schreibt den Green Pass der EU vor.

Diese Maßnahmen sind für Kinder ab 12 Jahren verpflichtend, sowie für Kinder unter 12 Jahren stark empfohlen.

Kostenlose Nasenflügeltests

Die Nasenflügeltests werden vom Sanitätsbetrieb kostenlos angeboten. Um diese zu erhalten müssen folgende Schritte getätigt bzw. eingehalten werden.

  • Der Verein schickt ein eigenes Excel-Dokument (siehe unten) mit Angabe eines Vereinsverantwortlichen und der Anzahl der benötigten Testkits (Nasenflügeltests) pro Woche an den VSS, die USSA oder an den entsprechenden Fachsportverband, welcher die Dokumente nach Prüfung, zweimal pro Woche an den Südtiroler Sanitätsbetrieb weiterleitet.
  • Der Sanitätsbetrieb überstellt daraufhin dem Vereinsverantwortlichen per E-Mail ein Formular zu, mit dem die Testkits (Nasenflügeltests) in Apotheken kostenlos abgeholt werden können.
  • Die Durchführung der Nasengflügeltests erfolgt direkt vor Beginn der sportlichen Tätigkeit vor Ort, im Freien oder in Räumen, in denen eine gute Belüftung gewährleistet ist. Hierfür muss zumindest eine Person zum „Testnotar“ ausgebildet werden. Diese registriert sich unter https://academy.weisseskreuz.bz.it/ und absolviert anschließend eine kostenlose Online-Schulung. Nach Bestehen eines Abschlusstests erhält die Person ein Zertifikat ausgestellt. Wichtig: Nur volljährige Personen dürfen „Testnotare“ werden.
  • Sollten die Tests in geschlossenen Räumen durchgeführt werden ist zu beachten, dass der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann, Mund- und Nasenschutz getragen wird und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Tests, welche vor Ort durchgeführt werden, haben nur Gültigkeit für die darauffolgende Aktivität und müssen bei jedem Zugang wiederholt werden. Ausnahme: Bei Aktivitäten die öfters pro Woche mit denselben Sportlern stattfinden, hat der Test eine Gültigkeit von 48 Stunden ab 24:00 Uhr des Testtages.
  • Der Präsident des Sportvereins trägt die Verantwortung für die Durchführung der Tests.
  • Die Ergebnisse müssen nicht in das Portal des Sanitätsbetriebes eingetragen werden und somit wird auch keine Bescheinigung ausgestellt.
  • Im Falle eines positiven Testergebnisses muss die Person direkt nach Hause geschickt werden. Die positiv getestete Person bzw. bei Minderjährigen die Eltern müssen sich mit dem Sanitätsbetrieb in Verbindung setzen. Dieser gibt dann die weitere Vorgehensweise vor.
  • Nasenflügeltests für Sommerbetreuung, Sommercamps oder Veranstaltungen werden direkt über die Gemeinde angefordert.

Antigen-Tests für Sportler im nationalen/internationalen Interesse

Sportler von nationalem bzw. internationalem Interesse, welche aufgrund der Bestimmungen des jeweiligen Fachsportverbandes einen Antigentests bzw. den Green Pass vorweisen müssen, können den Antigentest kostenlos über den Verein machen, wenn dieser die Tests vor Ort organisiert. Der Ablauf für die Anfrage von Antigentests ist derselbe wie jener für die Nasenflügeltests. Die Antigentests dürfen ausschließlich von medizinischem Fachpersonal (Arzt oder Krankenpfleger) durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden von diesen in das Portal des Sanitätsbetriebes eingegeben und die Sportler erhalten das Ergebnis per Mail.

Die Müllentsorgung (Nasenflügeltest und Antigentest) sollte über die Gemeinden erfolgen. Deshalb werden die Vereine gebeten sich mit der jeweiligen Gemeinde in Verbindung zu setzen.

Für weitere Informationen steht Ihnen die Geschäftsstelle des VSS gerne zur Verfügung!

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