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VSS-Rundschreiben Sportmedizin

Allgemeine News

Aufgrund der COVID-19-Pandemie gibt es auch im Bereich der Sportmedizin einige Neuerungen, die eine bessere medizinische Einschätzung ermöglichen sollen. Allerdings könnten die neuen Vorgaben auch zu einigen Schwierigkeiten und längeren Wartezeiten führen.

Auf Empfehlung des Fachverbandes der italienischen Sportmediziner (FMSI) wurden Normen de-finiert, an die sich Sportler, welche in der Vergangenheit mit COVID-19 infiziert waren, zuhalten haben. Diese Vorschläge wurden mit dem Protokoll des Gesundheitsministerium im Jänner 2021 genehmigt und in einem offiziellen Rundschreiben (siehe unten) veröffentlicht. Im Wesentlichen geht es darum, dass Sportler in verschiedene Gruppen eingeteilt werden. Je nach Zuteilung zu einer Gruppe sind zusätzlich zur Sportmedizinischen Untersuchung weitere Gesundheitschecks vorgesehen. Im Folgenden ein Überblick:

A – Sportler, bei denen eine Infektion mit COVID-19 nachgewiesen wurde

Hier wird laut Protokoll der FMSI zwischen drei Gruppen unterschieden:

  • Gruppe A1: Sportler bei denen eine Infektion mit COVID-19 nachgewiesen wurde und bei denen keine Symptome (asymptomatisch) bzw. nur leichte Symptome (Fieber, Husten, Übelkeit, Geschmacksverlust, etc.) festgestellt wurden und die nicht unter Atemnot oder radiologischen Veränderungen litten.
  • Gruppe A2: Sportler bei denen eine Infektion mit COVID-19 nachgewiesen wurde und die unter gemäßigten Symptomen (Sauerstoffsättigung mehr als 94% und klinisch oder radiologisch nachgewiesene Lungenentzündung) gelitten haben.
  • Gruppe A3: Sportler bei denen eine Infektion mit COVID-19 nachgewiesen wurde und die unter schweren (Sauerstoffsättigung weniger als 94%, erhöhte Atemfrequenz, etc.) bzw. kritischen (Atemversagen, septischer Schock, Organversagen) Symptomen gelitten haben.

Sportlerinnen und Sportler, welche in diese Gruppen fallen, müssen sich zusätzlich zur sportmedizinischen Untersuchung weiteren Untersuchungen unterziehen. Vorgesehen sind in jedem Fall ein Herzultraschall, ein ergometrischer Test unter Maximalbelastung mit Sauerstoffsättigung und eine komplette Spirometrie mit MVV. Für die Gruppen A2 und A3 sind zudem noch weitere Test vorgesehen, welche Sie dem Schreiben der FMSI (im Anhang) entnehmen. Außerdem kann der be-scheinigende Arzt weitere Tests veranlassen.

Wichtig: Die Untersuchung dürfen die drei Gruppen frühestens 30 Tage nach Genesung von der COVID-Erkrankung machen.

Beispiel: Ein Sportler war nachweislich mit COVID-19 infiziert und hatte leichte Symptome (Gruppe A1). 30 Tage nach seiner Genesung muss der Sportler nun eine sportmedizinische Untersuchung (auch dann, wenn er noch über ein gültiges Attest verfügt) sowie die oben genannten Zusatzuntersuchungen absolvieren. Nach Bestehen aller Tests erhält er vom Arzt, welcher die ursprüngliche Wettkampfeignung ausgestellt hatte, das Zertifikat „Return to Play“.

 

B – Sportler, die nicht mit COVID-19 infiziert waren bzw. nicht getestet wurden

Diese Sportler brauchen keine zusätzlichen Untersuchungen und können sich der normalen sportärztlichen Untersuchung unterziehen.

Beispiel: Ein Sportler war nicht mit COVID-19 infiziert und besitzt noch ein gültiges sportärztliches Attest, welches im August verfällt. Hier genügt es, wenn der Sportler im August eine normale sportärztliche Untersuchung durchführen lässt. Nach Bestehen dieser Untersuchung erhält der Sportler wie bisher die reguläre „Eignungsbescheinigung für den Wettkampfsport“

Allgemein gilt sowohl für Athleten die positiv auf COVID-19 getestet wurden, als auch für jene die negativ oder nicht getestet wurden, ein schrittweiser Wiedereintritt in den Sport bzw. ins Training.  Es gilt zu beachten, dass die Kinder und Jugendlichen in den letzten Monaten kaum oder keine Bewegung hatten. Dementsprechend vorsichtig sollte auch der Trainingseinstieg/ Trainingsgestaltung und die damit verbundenen Belastungen geplant werden.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der VSS-Geschäftsstelle per E-Mail unter info(at)vss.bz.it gerne zur Verfügung!

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