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VSS-Mitteilung Nr. 9/2024 vom 2. September 2024

Allgemeine News

Mit dem vorliegenden Schreiben informiert der VSS zu relevanten Themen und erinnert an die wichtigsten Termine.

Der VSS informiert:

BLSD-Auffrischungs- und Grundkurse
Der Verband der Sportvereine Südtirols (VSS) bietet in Zusammenarbeit mit dem Weißen Kreuz wieder Defibrillatorenkurse an. Der nächste BLSD-Grundkurs findet in Bozen am 19.09.2024 von 17.30 bis 22.30 Uhr statt. Auffrischungskurse finden in Bruneck am 10.09.2024 und in Bozen am 15.10.2024 und jeweils von 18.00 bis 21.00 Uhr statt. Die Anmeldungen für die jeweiligen Kurse sind bis 10 Tage vor den jeweiligen Kurstermin möglich. Eine Terminübersicht, das entsprechende Anmeldeformular und alle weiteren Informationen zur Defibrillatoren-Pflicht finden Sie auf der Homepage des VSS.

VSS/KFS Spiel- und Sportfest 2024
In Zusammenarbeit mit dem Katholischen Familienverband (KFS) und dem KSV Kaltern findet am 22. September 2024 in der Sportzone Altenburg in Kaltern das beliebte Spiel- und Sportfest des Verbandes der Sportvereine Südtirols (VSS) statt. Im Zeichen von Gemeinschaft, Begegnung und Bewegung können Groß und Klein von 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr viele verschiedene Sportarten und Bewegungsspiele ausprobieren. Auf die fleißigsten Teilnehmer wartet eine Überraschung. Für die Verpflegung wird bestens gesorgt. Weitere Informationen finden Sie hier.

RAS-Register – Vorträge mit RA Anna Innerebner
Der VSS plant zum Thema Reform des Sports für Ende September mehrere Vorträge mit der Rechtsanwältin Anna Innerebner. Darin werden die Themen Sportreform im Allgemeinen; RAS-Register Erklärung Schritt für Schritt, letzte Neuigkeiten zur Reform des Sports behandelt. Die Vorträge werden in Präsenz in den verschiedenen Bezirken abgehalten, die genauen Termine und Örtlichkeiten werden in einem eigenen Schreiben mitgeteilt. Innerhalb 13.09.2024 können Vereine bereits vorab konkrete Fragen zur Reform des Sports und zum RAS-Register schicken. Diese Fragen werden dann auch in den Vorträgen behandelt.

Erinnerung: VSS-Wettbewerb „Trainer und Trainerin des Jahres“ 2024
Bereits zum 21. Mal wird der Wettbewerb „Trainer und Trainerin des Jahres“ vom VSS durchgeführt. Ziel der Auszeichnung ist es, die bedeutende Arbeit der Trainerinnen und Trainer im Lande hervorzuheben. Der VSS möchte durch diese Ehrung ein Zeichen setzen und zum Ausdruck bringen, wie enorm wichtig die Tätigkeit der Trainer vor Ort in den Sportvereinen ist. Mitgliedsvereine und Sportverbände können bis 30. November 2024 jeweils einen Kandidaten und eine Kandidatin vorschlagen. Ausschreibung, Reglement und Antragsformular finden Sie hier.

Erinnerung: Wettbewerb „Vorbildliche Jugendarbeit im Sportverein“ 2024
Mit der 25. Auflage des Wettbewerbs „Vorbildliche Jugendarbeit im Sportverein“ verfolgt der VSS das Ziel, jene Mitgliedsvereine auszuzeichnen, welche eine beispielhafte und erfolgreiche Jugendarbeit betreiben und damit zum Vorbild für weitere Sportvereine werden. Teilnehmen können Vereine oder einzelne Sektionen. Die Projekte können der VSS-Geschäftsstelle bis 30. November 2024 übermittelt werden.
Insgesamt schütten der Raiffeisenverband und die Raiffeisenkassen, die diese Initiative unterstützen, 9.000 Euro an Preisgeld aus. Der Gewinner des Wettbewerbes erhält einen Scheck im Wert von 5.000 Euro. Zusätzlich gibt es zwei Förderpreise, die einen Wert von jeweils 2.000 Euro haben. Auf unserer Homepage finden Sie die wichtigsten Eckdaten sowie Bilder von vergangenen Prämierungen.

Termine und Fristen im Monat September:

15. September 2024: Registro IVA Minori
Alle Amateursportvereine, welche das pauschale Steuergesetz Nr. 398/91 anwenden, müssen innerhalb jeden 15. des Monats die gewerblichen Einnahmen des Vormonats im dafür vorgesehen Einnahmeregister laut DM 11/2/97 eintragen.

16. September 2024: Einzahlungen Lohnsteuer und Sozialabgaben
Die im Monat August 2024 von den Steuersubstituten (z.B. Sportvereine) einbehaltene Einkommenssteuer (IRPEF), wie auch die Abzugssteuer bzw. Vorsteuer, muss mit elektronischem Überweisungsauftrag F24 eingezahlt werden. Der Steuereinbehalt betrifft die im August bezahlten Löhne und Gehälter, die Entgelte der Freiberufler und gelegentlich freie Mitarbeiter sowie die steuerbegünstigten Entgelte für Sportarbeiter über € 5.000,00. Zusätzlich müssen Sportvereine für die Beschäftigten und freien Mitarbeiter die INPS-Beiträge für den Monat August elektronisch überweisen.

30. September 2024: 5 Promille – Nachholtermin für Säumige
Vereine, welche die Anfrage um Eintragung in die Liste der Fünf Promille Empfänger nicht gemacht haben, können dies innerhalb 30. September nachholen. Die Strafe von 250 Euro muss mittels F24 mit Kodex 8115 beglichen werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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