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Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 8

Allgemeine News

Mit der Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 8 vom 17.02.2021, Punkt 3 wurden unter anderem weitere Einschnitte für den Sportbereich beschlossen.

Ab Montag, den 22. Februar 2021 bis inklusive Sonntag, den 28. Februar 2021 (vorbehaltlich eventueller Verlängerungen), organisierte Trainingseinheiten nur mehr für Athleten und Athletinnen erlaubt, die an internationalen Ligameisterschaften, nationalen Profiliga-Meisterschaften oder nationalen Amateur-Meisterschaften der höchsten Liga teilnehmen (unabhängig von der Bezeichnung ist mit Amateursport-Meisterschaft der höchsten Liga nur die oberste Liga gemeint, eventuelle Unterteilungen derselben ausgenommen).

Ebenfalls weitertrainieren dürfen Athletinnen und Athleten, die sich bereits für internationale oder nationale Meisterschaften der absoluten Kategorie qualifiziert haben sowie Athleten, die in Nationalmannschaften der absoluten Kategorie eines CONI/CIP Sportfachverbandes (FSN oder DSA) einberufen wurden bzw. bereits einem solchen Kader oder einer sogenannten Militärsportgruppe als „Effettivi“ angehören.

Alle anderen Sportlerinnen und Sportler dürfen im genannten Zeitraum keine organisierten Trainingseinheiten absolvieren.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der VSS-Geschäftsstelle gerne per E-Mail (info(at)vss.bz.it) zur Verfügung.

 

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