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Strafauszug für Volontariats- und Amateursportvereine nicht erforderlich

Allgemeine News

Dies stellt das Justizministerium in zwei Klarstellungen in Bezug auf die Umsetzung des Gesetzesdekretes Nr. 39 vom 4. März 2014 fest. Betroffen vom Gesetzesdekret sind lediglich jene Vereine, die einen Arbeitsvertrag mit Trainern, Betreuern oder anderen Personen abgeschlossen haben, welche in Kontakt mit Kindern treten.

Für alle freiwilligen Helfer, Trainer und Betreuer in den Volontariats- und Amateursportvereinen bleibt hingegen alles so wie bisher, ein Auszug aus dem Strafregister ist auch weiterhin nicht notwendig. „Für die Volontariats- und Amateursportvereine ist das eine sehr gute Nachricht“ stellt VSS-Obmann Günther Andergassen am Freitag in einer ersten Stellungnahme zufrieden fest.

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