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Sportmedizinische Untersuchung: Rundschreiben des VSS

Allgemeine News

Mit Inkrafttreten des sog. Balduzzi-Dekrets, das unter anderem eine Defibrillatoren-Pflicht für Vereine vorsieht, gab es einige Unruhe, weil darin auch Änderungen bei den sportmedizinischen Untersuchungen verbunden waren. Diese Änderungen wurden mit dem sogenannten Decreto del Fare Nr. 69 vom 9. August (Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale vom 20.08.2013) aber wieder aufgehoben. Damit bleibt im Bereich der sportmedizinischen Untersuchungen alles so, wie es auch schon in den Jahren zuvor war.

Dies bedeutet, dass Sportler ab einem vom jeweiligen Fachsportverband festgelegten Alter eine gesetzlich verpflichtende sportärztliche Visite absolvieren müssen, sofern sie eine Sportart wettkampfmäßig (Meisterschaften, Turniere, etc.) betreiben. Jene unterhalb der festgelegten Altersgrenze müssen wie bisher die sogenannte Tauglichkeitsuntersuchung beim Kinder- oder Vertrauensarzt durchführen.

 

Sportärztliche Visite – zwei Typen

Grundsätzlich wird zwischen zwei Typen von Sportvisiten unterschieden, jene für Sportarten mit hoher Herz-Kreislauf-Belastung (Typ B) und jene mit geringer Herz-Kreislauf-Belastung (Typ A). Zu letzterer Kategorie gehören beispielsweise Schach, Fischen, Motorsportarten aber auch Golf und Sportschießen.

Die Untersuchung des Typs A umfasst eine ärztliche Visite, den Urinbefund und ein Ruhe-EKG. Nur zehn Prozent der sportärztlichen Visiten in Südtirol betreffen diesen Typus.

Bei den Untersuchungen des Typs B kommen noch ein Belastungs-EKG, eine Spirometrie (Lungenfunktionsprobe) sowie immer häufiger auch ein Ergometertest auf dem Fahrrad hinzu. Dazu gibt es je nach Sportart spezifische Untersuchungen wie z.B. einen Hörtest beim Schießsport.

 

Wer darf die sportmedizinische Visite durchführen?

Die sportärztliche Visite in Südtirol darf ausschließlich von Sportärzten, die im nationalen Register eingetragen sind, durchgeführt werden. Außerdem dürfen diese Visiten nur in den von der Provinz Südtirol akkreditierten Strukturen durchgeführt werden. Konkret bedeutet dies, dass die sportärztlichen Visiten nur im öffentlichen Dienst – Sportmedizin Bozen, Brixen, Bruneck und bis Ende Dezember bei Dr. Regele in Meran (siehe unten) – durchgeführt werden dürfen. Die Provinz Südtirol hat bislang keine privaten Sportärzte, bzw. Strukturen akkreditiert. Das bedeutet, dass Visiten und Zeugnisse, die von privaten Sportärzten in Südtirol durchgeführt und ausgestellt werden, ungültig sind. Auch Sportärzte, die in das nationale Register eingetragen sind und außerhalb der Provinz Bozen tätig sind, dürfen in Südtirol keine sportmedizinische Untersuchung durchführen. Wohl aber können die Sportler selbst die Untersuchung in einer anderen italienischen Provinz durchführen lassen.

 

Tauglichkeitsbescheinigung

Sportler, welche die vom Fachsportverband vorgeschriebene Altersgrenze (z.B. 12 Jahre für Fußballer) noch nicht erreicht haben und somit laut Fachsportverband die Sportart nicht wettkampfmäßig ausüben, müssen eine sogenannte Tauglichkeitsbescheinigung vorweisen. Diese kann entweder vom Kinderarzt oder vom jeweiligen Vertrauensarzt durchgeführt werden. Untersuchungen beim Basis-Kinderarzt (sofern es sich nicht um einen Privatarzt handelt) werden weiterhin kostenlos durchgeführt. Untersuchungen beim Hausarzt müssen hingegen nicht kostenlos sein.

Eine Liste mit den unteren Altersgrenzen, die von den Fachsportverbänden festgelegt und auch vom VSS berücksichtigt werden, finden Sie am Ende der Newsmeldung, sowie im Download-Bereich unter Sport und Gesundheit.

Ausnahmen gelten z.B. für die Teilnahme an Schnupperkursen, oder an Veranstaltungen mit Freizeit- und Erholungscharakter. Hier sieht das Landesgesetz vom 13. Jänner 1992, Nr. 1, Art. 21, Abs. 1/bis folgendes vor: „Für die Ausübung von motorischen Tätigkeiten mit Freizeit- und Erholungscharakter ist keinerlei ärztliche Bescheinigung erforderlich.“ Den Freizeit- und Erholungscharakter verliert eine Veranstaltung, wenn in deren Rahmen Wettkämpfe (z.B. Abschlussrennen beim Skikurs) stattfinden – in diesem Fall wird wiederum eine sogenannte Tauglichkeitsbescheinigung benötigt.

 

Änderungen im Burggrafenamt und Vinschgau

Ab 01.01.2014 werden die sportmedizinischen Untersuchungen für alle Wettkampfsportler des Gesundheitsbezirks Meran vom Dienst für Sportmedizin des Gesundheitsbezirkes Bozen übernommen. Die Konvention zwischen Land und Dr. Max Regele wird nicht mehr verlängert.

Die Fachärzte von Bozen werden die sportärztlichen Untersuchungen sowohl im Krankenhaus Meran (Ambulatorien der Funktionsproben Medizin und Kardiologie) als auch im Krankenhaus Schlanders (Poli-Ambulatorien) durchführen. Die Vormerkung erfolgt über das Sekretariat des Dienstes für Sportmedizin in Bozen.

 

Downloads:

Rundschreiben Sportmedizinische Untersuchung (PDF)
Untere Altersgrenze für Sportvisiten nach Sportarten im VSS (PDF)

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