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Rundschreiben zur Sommerbetreuung

Allgemeine News

Die aktuelle Situation verstärkt den Bedarf an außerfamiliären Sommerbetreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche. Sportvereine können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten und dadurch die Familien in dieser Zeit unterstützen.
Der Verband der Sportvereine Südtirols begrüßt jede Initiative seiner Mitgliedsvereine, möchte aber betonen, dass bei den Sommerbetreuungsinitiativen das Interesse der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund steht und ein Gesamtangebot an Betreuung geschaffen werden sollte.
Gesuche für einen Beitrag des Landes können noch bis innerhalb 25. Juni 2020 über die jeweilige Gemeinde eingereicht werden. Der Beitrag des Landes wird 80 Prozent der anerkannten Kosten betragen. Zudem gewährt das Land einen Vorschuss von 50 Prozent. Auskunft über die Beiträge des Landes erhalten Sie bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Amt für Soziales und Familien.
Einige Lehrpersonen haben sich bereits freiwillig bereiterklärt an Sommerbetreuungsinitiativen teilzunehmen. Wir möchten darauf hinweisen, dass den Gemeinden eine Liste mit den gemeldeten Lehrpersonen vorliegt. In der Anlage zum Rundschreiben sowie auf der VSS-Webseite unter Downloads im Unterpunkt Covid-19 finden Sie auch ein Schreiben zur Versicherungssituation der freiwilligen Mitarbeiterinnen zu.
Sportvereine, die zur Entlastung der Eltern im heurigen Sommer eine Betreuungsinitiative anbieten, müssen sich an die vorgeschriebenen Regelungen und Hygienemaßnahmen halten. Folgend finden Sie die Vorschriften für die Sommerbetreuung aus den Bestimmungen von Landesrätin Waltraud Deeg vom Dienste für die Kleinkinderbetreuung und die Betreuung für Kinder und Jugendliche laut Landesgesetzt 4/2020 und aus der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 30/2020 vom 11.06.2020.
Die Vorschriften für die Sommerbetreuungsinitiativen mit Stand 12.06.2020 lauten:

  • Die Höchstzahl der Kinder, die an den in Artikel 1 Absatz 21 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 08.05.2020 genannten Diensten teilnehmen, beträgt nunmehr:
    • fünf, für Kinder bis zu fünf Jahren;
    • sieben, für Kinder zwischen sechs und elf Jahren;
    • zehn, bei Kindern ab zwölf Jahren.
    • Sollten Kinder verschiedener Altersgruppen teilnehmen, wird die maximale Anzahl im Ver-hältnis zu den Altersgruppen bestimmt und auf die niedrigere ganze Einheit abgerundet.
  • Für die gesamte Dauer der Initiative müssen die Gruppen möglichst unverändert bleiben.
  • Bei den Tätigkeiten dürfen keine Kontakte zu externen Gruppen oder Personen bestehen.
  • Die Tätigkeiten sollen nach Möglichkeit im Freien und am selben Ort stattfinden. Ausflüge finden bevorzugt in der unmittelbaren Umgebung statt. Bei Verwendung von Transportmit-teln sind die diesbezüglichen Bestimmungen einzuhalten. Klein- oder Vereinsbusse dürfen genutzt werden und können normal belegt werden, wenn die Richtlinien und Maßnahmen eingehalten werden. Das heißt der Fahrer und die Fahrgäste müssen einen Schutz der Atemwege tragen.
  • Bezüglich der Überprüfung des Gesundheitszustandes verweisen wir auf die geltenden Richtlinien (siehe Anlage A des Rundschreibens). Im Zusammenhang mit dem Gesund-heitszustand übermitteln wir Ihnen auch eine Vorlage der Zusatzvereinbarung zwischen den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und den Trägern der Betreuungsinitiative. (siehe Anlage B des Rundschreibens)
  • Täglich muss der Gesundheitszustand des Personals und der Teilnehmenden nach Anwei-sungen der Gesundheitsbehörden überprüft werden.
  • Alle Teilnehmer ab sechs Jahren und das Personal verwenden eine persönliche Schutz-ausrüstung gemäß den Anweisungen der Gesundheitsbehörde. Das Personal verwendet chirurgische Masken und die Kinder und Jugendlichen verwenden vorzugsweise chirurgi-sche Masken oder als Alternative eine mehrschichtige Stoffmaske.
  • Allfällige Verdachtssituationen werden gemäß den Anweisungen der Gesundheitsbehörden gehandhabt. (siehe Anlage A des Rundschreibens)
  • Der Betreiber hält sich bei der Abwicklung der Tätigkeiten und der Benutzung von Lokalen und Ausstattungsgegenständen an die allgemein geltenden vorgesehenen Hygienebe-stimmungen gemäß den Anweisungen der Gesundheitsbehörden. (siehe Anlage A des Rundschreibens)

Die Anlagen des Rundschreibens finden Sie auf der VSS-Webseite unter Downloads im Unterpunkt COVID-19. Für weitere Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die VSS-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

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