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VSS-Rundschreiben zur Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 16 vom 24.03.2021

Allgemeine News

Nachdem mit der Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr. 16 vom 24.03.2021 die sogenannten „Nasenbohrertests“ nun auch für die Sporttätigkeit zugelassen sind, haben uns zahlreiche Fragen erreicht. Der VSS hat Rücksprache mit der Landesregierung bzw. dem Büro des Landeshauptmannes und den Verantwortlichen für die territorialen Dienste bzw. für die Durchführung der Tests gehalten, um die Fragen in Bezug auf die Umsetzung der neuen Dringlichkeitsmaßnahme zu beantworten. Im Folgenden die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Es sind vorerst nur jene Nasenbohrertests für die Ausübung der Sporttätigkeit anerkannt/zulässig, welche aktuell an den Schulen im Rahmen des Pilotprojektes des Sanitätsbetriebes durchgeführt werden. Dies gilt für die gesamte sportliche Tätigkeit, unbeschadet der Sicherheitsprotokolle des zuständigen Fachsportverbandes.
  • Selbst angekaufte Tests haben keine Gültigkeit für die Sporttätigkeit.
  • Trainer und Betreuer, sowie jene Kinder, welche keinen Nasenbohrertest an den Schulen machen bzw. vorweisen können, müssen einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test, der nicht länger als 72 Stunden zurückliegt, vorweisen, um am Training teilzunehmen.
  • Kinder, welche einen entsprechenden Antigen-Schnelltest oder PCR-Test machen, brauchen wiederum keinen Nasenbohrertest in der Schule machen. Mit anderen Worten, ein Antigen-Schnelltest oder PCR-Test erfüllt die in der Schule durchgeführten Nasenflügeltests.
  • Die Kinder bekommen, nachdem sie einen negativen Nasenbohrertest in der Schule gemacht haben, ein Zertifikat ausgestellt, welches zwecks Sportausübung im Verein den Erziehungsberechtigten ausgehändigt wird bzw. dazu ermächtigt.
  • Der Test hat eine Gültigkeit von 72 Stunden. Es ist davon auszugehen, dass die Grund- und Mittelschüler, die den Nasenflügeltest in der Schule machen und dessen Ergebnis ein negatives ist, keinem weiteren Test unterzogen werden müssen, um am Sportangebot des Sportvereins teilnehmen zu können.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Das Sportangebot unserer Sportvereine ist für die Kinder und Jugendlichen von elementarer Bedeutung. Sport und Bewegung leisten einen wichtigen Beitrag zur körperlichen und psychosozialen Gesundheit. Die Rückkehr zum Sport ist überlebenswichtig. Der Wert des Sports für unsere Gesellschaft bemisst sich ganz besonders auch in der Bereitstellung von einmaligen Gemeinschaftserlebnissen. Daher gilt es vorerst, den Kindern und Jugendlichen insbesondere Freude und Spaß am Sport und an der Bewegung zu vermitteln, sie für den Sport wieder neu zu motivieren. Wir sind fest davon überzeugt, dass dies unseren Sportvereinen gut gelingen wird, dass sie damit einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass die Menschen in unserem Lande optimistisch und gesund durch das Frühjahr in den Sommer kommen, natürlich weiterhin unter Einhaltung der erforderlichen Regeln und Vorsichtsmaßnehmen zum Wohle aller.

Vielen herzlichen Dank für das verantwortliche Handeln, das die Sportvereine bisher ausgezeichnet hat und für das große Engagement, das erneut gefragt ist und auch wertgeschätzt wird, ein Signal der Hoffnung!

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