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Rundschreiben Elektronische Rechnungen ab 2024

Allgemeine News

Aufgrund des Dekretes PNRR-2 (DL 36/2022) sind ab 1. Jänner 2024 alle Amateursportvereine welche das Pauschalsystem 398/1991 anwenden, verpflichtet elektronische Rechnungen auszustellen – und dies unabhängig von der Höhe des Umsatzes. Im Folgenden ein kurzer Überblick:

Ab wann gilt die Regelung?

Die Regelung gilt ab dem 1. Jänner 2024.

 

Wer muss elektronische Rechnungen ausstellen?

Alle Amateursportvereine, welche das Pauschalsystem 398/1991 anwenden, unabhängig von der Höhe des Umsatzes. Wie bereits bisher müssen auch alle Vereine, welche nicht das Pauschalsystem (Gesetz 398/1991) anwenden, weiterhin elektronische Rechnung ausstellen. Amateursportvereine, welche gewerbliche Einnahmen haben und bisher keine MwSt.-Position hatten, müssen eine solche eröffnen. Ausgenommen sind Amateursportvereine, welche auch im RUNTS (3. Sektor) als EO oder VFG eingetragen sind.

 

Wie und wo können diese elektronischen Rechnungen erstellt werden?

Die Agentur der Einnahmen bietet eine Plattform ("Fatture e corrispettivi") an, welche entweder über das Internet bedient werden kann, als Software auf dem Computer installiert wird oder als App auf das Tablet oder Smartphone heruntergeladen wird. Die Plattform ist kostenlos, wird aber ausschließlich in italienischer Sprache angeboten.
Außerdem gibt es kostenpflichtige Softwarelösungen von Steuerberatern und -kanzleien. Es hängt etwa von der Anzahl an Rechnungen ab, welche Lösung sinnvoll für den jeweiligen Verein ist. Der VSS rät seinen Mitgliedsvereinen Kontakt zum Steuerberater des Vertrauens aufzunehmen und nach geeigneten Angeboten zu suchen. Bei Bedarf stellt der VSS gerne den Kontakt zu Kanzleien oder Wirtschaftsberatern her.

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