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Reform des Sports - Erweiterung Verzeichnis Sportarbeiter

Allgemeine News

Die Reform des Sport hat einige Änderungen bezüglich der Auszahlung von Entgelten mit sich gebracht. Wie bereits im Rundschreiben vom 21. September 2023 mitgeteilt wurde, dürfen solche Entgelte nur mehr an Sportarbeiter, also Sportler, Trainer, Ausbildner und Kursleiter, Technische Direktoren, Sportdirektoren, Athletiktrainer sowie Schiedsrichter, Zeitnehmer und Rennleiter, welche bei einem Fachsportverband tesseriert sind ausgezahlt werden.

Am 26. Januar 2024 wurde vom Ministerrat ein Dekret erlassen, wo für die einzelnen Fachsportverbände zusätzliche „Figuren“ bestimmt wurden, welche als Sportarbeiter gelten und somit auch die neue Regelung der Auszahlung von Entgelten fallen. Dieses Dekret wurde jetzt auch vom zuständigen Ministerium veröffentlicht und ist damit offiziell.

Unten verlinkt finden Sie das Dekret samt der Auflistung aller neu aufgenommenen Sportarbeiter der jeweiligen Fachsportverbände und das VSS-Rundschreiben vom 21. September 2023. Für weitere Fragen steht Ihnen die VSS-Geschäftsstelle (Tel. 0471 / 974 378 oder info@vss.bz.it) zur Verfügung.

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