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Klarstellung über sportliche Tätigkeiten

Allgemeine News

Nachdem es in den letzten Tagen zu einigen Unklarheiten in Bezug auf die sportliche Tätigkeit ab 4. Mai 2020 gekommen ist, möchten wir Sie hiermit weitergehend informieren.

Das Dekret des Ministerpräsidenten vom 26. April 2020 mit Artikel 1, Buchstabe f und in weiterer Folge auch die Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes vom 2. Mai 2020 – Punkt 8 legen fest, dass es erlaubt ist individuell und im Freien „sportliche Aktivitäten und Bewegungsaktivitäten durchzuführen, vorausgesetzt der Sicherheitsabstand von mindestens drei Metern zu anderen Personen wird eingehalten“. Darunter fällt beispielsweise das Laufen oder Radfahren aber etwa auch Kanu oder andere Einzelsportarten. Kinder dürfen dabei laut Dringlichkeitsmaßnahme bei Gefahr in Verzug des Landeshauptmannes vom 2. Mai 2020 von den Eltern begleitet werden. In jedem Fall müssen die Sicherheitsabstände zwischen den Personen eingehalten und Nase und Mund in der Nähe anderer Personen bedeckt werden. Mit einem Rundschreiben des Innenministeriums vom 2. Mai wurde zudem geklärt, dass das individuelle Training im Freien für alle Bürger – also natürlich auch für Mannschaftssportler gilt. Entscheidend ist, dass die Person die sportliche Tätigkeit individuell also alleine ausübt.

Sportveranstaltungen und Sportwettbewerbe jeglicher Leistungsstufe und Disziplin an öffentlichen oder privaten Orten sind ausgesetzt. Dies wurde sowohl mit Dekret des Ministerpräsidenten vom 26. April 2020 (Artikel 1, Buchstabe g) als auch mit der Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes vom 2. Mai 2020 – Punkt 11 geklärt.

Das Dekret des Ministerpräsidenten vom 26. April 2020 legt mit Artikel 1, Buchstabe u zudem fest, dass alle Aktivitäten in Turnhallen, Sportzentren, etc. ausgesetzt sind. Eine Ausnahme macht der Gesetzgeber (Dekret des Ministerpräsidenten Artikel 1, Buchstabe g sowie Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Punkt 11)  für Sportlerinnen und Sportler, die vom Nationalen Olympischen Komitee Italiens (CONI), vom Paraolympischen Komitee Italiens (CIP) und den jeweiligen Verbänden als von nationalen Interesse anerkannt sind. Diese Athleten können individuelle Trainingseinheiten in den Sportanlagen durchführen – immer hinter geschlossenen Türen also unter Ausschluss der Öffentlichkeit und unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen.

Für weitere Informationen steht Ihnen die VSS-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

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