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Keine Barzahlungen über 1.000 Euro

Allgemeine News

Das Stabilitätsgesetz 2015 sieht vor, dass ab 01.01.2015 alle Sportvereine, die für das Steuergesetz 398/91 optiert haben, keine Bargeldzahlungen im Ausgang und im Eingang ab einem Betrag von 1.000,00 € (vormals 516,46 €) mehr durchführen dürfen.

Wer höhere Beträge in Bargeldform bezahlt bzw. entgegennimmt riskiert den Status des vereinfachten, pauschalen Besteuerungssystems zu verlieren.

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