Zurück

Informationsschreiben - Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Allgemeine News

Durch die Einführung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer hat der Staat die Umset-zung der EU-Richtlinien 849/2015 und 843/2018 (Anti-Geldwäsche-Richtlinien) erreicht. Dieses Register wird von der territorialen Handelskammer geführt.

Die Pflicht zur Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers betrifft alle Subjekte mit einer Rechtspersönlichkeit, dazu zählen neben Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Trusts und Stiftungen auch alle Vereine mit Rechtspersönlichkeit, sprich anerkannte Vereine welche im Landesregister der juristischen Personen (siehe Liste in Excel-Datei) eingetragen sind.
Die Meldung umfasst die Übermittlung der personenbezogenen Daten der natürlichen Personen, die als wirtschaftlicher Eigentümer gelten, also jene des Präsidenten des Vereins in seiner Funktion als gesetzlicher Vertreter. Übermittelt werden müssen folgende Daten: Vor- und Nach-name, Geburtsort und -datum, Wohnsitz, Staatsbürgerschaft und Steuernummer.
Die Meldung muss vom gesetzlichen Vertreter des Vereins mit digitaler Unterschrift und mittels einer spezifischen Software durchgeführt werden, außerdem ist eine PEC-Mail-Adresse erforderlich. Letztmöglicher Termin für die Eintragung ist der 11. Dezember 2023. Die Kosten für die Eintragung belaufen sich auf Euro 30,00 Sekretariatsgebühren und sind an die Handelskammer zu entrichten.
Die Übermittlung kann ebenso über einen Wirtschaftsberater oder eine Kanzlei erfolgen – damit sind zusätzliche Spesen verbunden. Der VSS kann den Dienst leider nicht anbieten.
Sollte der gesetzliche Vertreter über keine digitale Unterschrift verfügen, muss diese eingerichtet werden. Hierfür kann man sich an die Handelskammer wenden, wo mit vorheriger Terminvereinbarung eine digitale Unterschrift eingerichtet werden kann. Es ist auch möglich eine digitale Unterschrift genauso wie evtl. eine PEC-Mail-Adresse über Online-Anbieter ( z.B. aruba.it – www.pec.it ) zu erwerben.
Eine digitale Unterschrift hat eine Gültigkeit von 3 Jahren, deshalb sollte die Gültigkeit einer bereits vorhandenen digitalen Unterschrift überprüft werden.
Die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer muss dann jährlich gemacht werden, unabhängig davon ob es Änderungen gab oder nicht. Somit muss innerhalb von 12 Monaten ab der letzten Meldung, die neue Meldung durchgeführt werden.
Sollten sich Änderungen der wirtschaftlichen Eigentümer ergeben, muss innerhalb von 30 Tagen die entsprechende Meldung an das zuständige Amt des Handelsregisters übermittelt werden.
Verstöße gegen die Verpflichtung zur Meldung von Daten und Informationen über das wirtschaftliche Eigentum werden mit einer Verwaltungsstrafe geahndet. Weiterführende Informationen zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer sind auf dem eigens dafür eingerichteten Internetportal https://titolareeffettivo.registroimprese.it/home (auch in deutscher Sprache) sowie auf der Internetseite der Handelskammer Bozen https://www.handelskammer.bz.it/de/dienstleistungen/handelsregister/dienste-des-handelsregisters/register-der-wirtschaftlichen-eigent%C3%BCmer abrufbar.

Zurück