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Defibrillatorenpflicht: Erfreulicher Beschluss der Landesregierung

Allgemeine News

Gute Nachrichten für Südtirols Amateursportvereine: Die Südtiroler Landesregierung hat beschlossen, dass der Ankauf der obligatorischen Defibrillatoren über die Besitzer der Sportanlagen und nicht über die Sportvereinen finanziert wird.

Bekanntlich müssen laut den geltenden staatlichen Bestimmungen (Gesetzesdekret vom 13.09.2012, Nr. 158 und entsprechendem Dekret des Gesundheitsministers vom 24.04.2013) die Amateursportvereine ab 3. Februar 2016 über Defibrillatoren während des Trainings und der Wettkampftätigkeit verfügen. Für Südtirols Sportvereine gibt es nun gute Nachrichten.

 

Die Landesregierung hat nämlich auf Vorschlag der Landesrätin für Gesundheit, Soziales, Arbeit und Sport, Dr. Martha Stocker entschieden, dass die Eigentümer der Sportstätten und Sporteinrichtungen diese mit Defibrillatoren innerhalb 3. Februar 2016 auszustatten haben. Die Landesregierung wird außerdem bis zu 50% der Kosten für den Ankauf der Defibrillatoren übernehmen. Die restlichen Kosten werden die Gemeinden selbst tragen.

 

Mit dieser für die Sportvereine wohl optimalen Entscheidung folgte die Landesrätin Dr. Stocker bzw. die Landesregierung dem Vorschlag des Verbandes der Sportvereine Südtirols (VSS). Der VSS hatte bekanntlich gleich nach Inkrafttreten des Dekretes zur Einführung der sogenannten „Defibrillatorenpflicht“ mit dem Südtiroler Gemeindenverband (Präsident Dr. Schatzer und Geschäftsführer Dr. Galler) Gespräche geführt mit dem Ziel, den Gemeindenverband bzw. die Gemeinden dafür zu gewinnen, die im Besitz der Gemeinden befindlichen Sporteinrichtungen mit Defibrillatoren auszustatten.

 

Dieser Vorschlag des VSS wurde von den Verantwortlichen des Gemeindenverbandes positiv aufgenommen mit der Zusicherung, die Gemeinden vom Vorschlag des VSS zu überzeugen und eine für die Gemeinden zufriedenstellende finanzielle Lösung mit der Landesverwaltung zu finden. Beides ist gelungen. Dafür gebührt sowohl dem Südtiroler Gemeindenverband als auch Landesrätin Martha Stocker großer Dank.

 

Mit dem Beschluss der Landesregierung sind auch wichtige Aspekte in Bezug auf den Einsatz des Defibrillators zum Beispiel im Wintersport oder Radsport geklärt worden. Zu klären bleibt noch die Frage der Wartung der Defibrillatoren. Der VSS wird diese mit dem Gemeindenverband im Zusammenhang mit dem Ankauf der Geräte klären.

 

Unverändert bleibt, dass die Sportvereine dafür verantwortlich bleiben bzw. zu garantieren haben, dass ab 3. Februar 2016 jene Personen zur Verfügung stehen, die die Defibrillatoren bedienen können/dürfen. Deshalb ersucht der VSS seine Mitgliedsvereine, die vom VSS in Zusammenarbeit mit dem Weißen Kreuz, angebotenen Kurse zu nutzen und insbesondere Trainern, Betreuern und andere Mitarbeitern für die von den staatlichen Bestimmungen vorgeschriebene Ausbildung zu gewinnen. Diese Ausbildung ist laut oben genanntem Beschluss der Landesregierung für zwei Jahre gültig. Auch dafür hat sich der VSS im Interesse der Vereine stark gemacht.

 

 

Downloads:

Beschluss der Landesregierung (PDF)

Angebotene BLSD-Kurse für Jänner und Februar 2015 (PDF)

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