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Cura Italia - Bonus-Ansuchen für Mitarbeiter im Sport ab 7. April

Allgemeine News

Der Bonus für Mitarbeiter ist bereits im Gesetzesdekret Nr. 18 „Cura Italia“ am 17. März 2020 enthalten. Im entsprechenden Artikel 96 wurde festgelegt, dass sogenannte „collaboratori sportivi“ (Mitarbeiter im Sport) auf Staatsebene um einen sogenannten Bonus in Höhe von 600 Euro ansuchen können, vorbehaltlich ev. zukünftiger Verlängerungen. Nun wurden auch die Durchführungsbestimmungen und das offizielle Prozedere veröffentlicht.

Anrecht auf den Bonus hat nur, wer am 23. Februar 2020 eine Mitarbeit im Sportbereich im Sinne des  Art. 67, Absatz 1, Buchstabe m) des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 22. Dezember 1986, Nr. 917 nachweisen kann und nur dann, wenn diese am 17. März 2020 noch aufrecht war. Ein weiteres wichtiges Kriterium besteht darin, dass die Person kein weiteres Einkommen (z.B. Arbeit oder Rente) im Monat März hatte. Leider werden dadurch zahlreiche Personen ausgeschlossen. Vielleicht gibt es aber in Ihrem Verein doch die ein oder andere Person, die darauf Anrecht hat.
 
Die Durchführungsbestimmung zum genauen Prozedere für die Übermittlung des Ansuchen ist heute Abend veröffentlicht wurden. Diese Durchführungsbestimmungen sehen nun vor, dass ab 7. April, 14 Uhr ausschließlich online über die Seite www.sportesalute.eu die entsprechenden Gesuche eingereicht werden können.
 
Dafür müssen drei Schrittezwingend eingehalten werden:

  1. Vormerkung über SMS mit der persönlichen Steuernummer des Antragstellers an eine Telefonnummer, die am 7. April auf der Homepage www.sportesalute.eu veröffentlicht wird. Nach Absendung der SMS mit den vorgenannten Daten bekommt man einen Vormerkungscode mit Zeitangaben, sobald der Antrag online ausgefüllt werden kann.
  2. Akkreditierung: Dazu benötigt der Antragsteller eine gültige E-Mail-Adresse, die Steuernummer und den oben erhaltenen Vormerkungscode.
  3. Ausfüllen und Absenden des Antrags samt geforderten Anhängen.

 
Bereits im Vorfeld sollten Antragsteller einige vorbereitende Schritte tätigen und folgende Unterlagen vorbereiten:

  • Die beizulegenden Dokumente (Identitätskarte, Mitarbeitsvertrag bzw. Auftragsschreiben oder Beleg der Zahlung für den Monat Februar) sind im PDF-Format auf den Computer, dem Tablet oder auf dem Handy abzuspeichern;
  • Die wesentlichen persönlichen Daten bereithalten, darunter Steuernummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Wohnsitz und IBAN-Code;
  • Die spezifischen Informationen zur Mitarbeit im Sport bereithalten, darunter die genaue Bezeichnung der beiden Vertragsparteien (die Steuernummer bzw. MwSt.-Nummer des Vereins/der Körperschaft, mit dem/der die Zusammenarbeit besteht), Anfangsdatum der Tätigkeit, Dauer, Vergütung und Art der Dienstleistung.
  • Den Gesamtbetrag der im Steuerzeitraum 2019 erhaltenen Vergütung im Sportbereich.
  • Sich versichern, dass die Zusammenarbeit, für die der Entschädigungsantrag gestellt wird, gemäß Art. 2 des Ministerialdekrets in den Anwendungsbereich von Art. 67, Absatz 1, Buchstabe m) des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 22. Dezember 1986, Nr. 917, fällt und, dass sie mit nationalen Sportfachverbänden (FSN, DAS) Sportförderungskörperschaften (EPS) oder Amateursportvereinen besteht.
  • Sich versichern, dass alle anderen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind (z.B. kein anderes Einkommen aus Arbeit für den Monat März 2020, keine Rente, keine Registrierung als co.co.co beim INPS-„gestione separata“, kein „Reddito di Cittadinanza“, usw.)
  • Sich versichern, dass der Amateursportverein im CONI-Register eingetragen ist, bzw. dass der Sportfachverband (FSN, DSA) oder die Sportförderungskörperschaft (EPS) vom CONI anerkannt ist.

 
 
Den Originaltext in italienischer Sprache finden Sie auf www.sportesalute.eu. Auf der genannten Seite finden Sie auch weitere Informationen rund um diesen Bonus.

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