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Covid-Regelung Mai 2022 - Erleichterungen im Sportbereich

Allgemeine News

Seit dem 1. Mai gelten auch für den Sportbereich neue Covid-Regelungen, welche eine deutliche Erleichterung darstellen. Sowohl Sport im Freien als auch in geschlossenen Anlagen (Turnhallen, Schwimmhallen, etc.) sind seit dem 1. Mai wieder ohne Einschränkungen möglich. Das Vorzeigen des GreenPass ist somit nicht mehr notwendig. Dies gilt sowohl für Einzel-, als auch für Mannschafts- und Kontaktsportarten. Zudem ist auch das Benutzen der Umkleideräume und Duschen nicht mehr an den GreenPass gebunden.

Mit einer Verordnung des Gesundheitministeriums in Rom vom 28. April und der Verordnung Nr. 13 des Landeshauptmannes vom 29. April wurden zudem die neuen Regelungen für das Tragen der FFP2-Masken veröffentlicht. Die Maskenpflicht (FFP2-Maske) gilt demnach seit 1. Mai 2022 nur mehr für das Publikum bei Sportveranstaltungen und -wettkämpfen in geschlossenen Räumen.

Für weitere Informationen steht Ihnen die Geschäftsstelle des VSS selbstverständlich gerne zur Verfügung!

 

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