Zurück

Certificazione Unica (Mod. CU) 2024

Allgemeine News

Auch heuer müssen Amateursportvereine den Vordruck CU (Certificazione Unica) über die ausbezahlten Entgelte und Steuereinbehalte an Freiberufler, Sportler, Trainer und Funktionäre, sowie an jene mit einem Einkommen aus gelegentlich freiberuflicher Tätigkeit betreffend Bezugsjahr 2023 in telematischer Form innerhalb Samstag, 16. März 2024 an die Agentur der Einnahmen übermitteln.

Darüber hinaus sind die Sportvereine auch verpflichtet den betroffenen Entgeltempfängern innerhalb, 16. März 2024 die jeweiligen Bescheinigungen (Mod. CU) über die ausbezahlten Einkommen, der getätigten Steuerrückbehalte und der durch das Steuersubstitut einbezahlten Sozialabgaben, auszuhändigen.

Die digitale Übermittlung an die Einnahmenagentur sowie die Erstellung des Mod. CU, welches innerhalb 16. März an die betroffenen Personen ausgehändigt werden muss, kann über einen Steuerberater oder bei Bedarf auch über den VSS erfolgen.

Mitgliedsvereine, welche den Service über den VSS in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten folgende Unterlagen für das Bezugsjahr 2023 innerhalb 12. Februar 2024 vollständig der Geschäftsstelle (info@vss.bz.it, Tel 0471 974378) weiterzuleiten:

•    Aufstellung der Sportler, Trainer und Funktionäre, sowie sonstige Empfänger welche innerhalb 30.06.2023 steuerfreie Vergütungen bis zu € 10.000,00 und getrennt jene über € 10.000,00 erhalten haben. Für Vergütungen über € 10.000,00 muss die entsprechende F24-Einzahlung beigelegt werden.

•    Aufstellung der Sportarbeiter welche vom 01.07.2023 bis zum 31.12.2023 steuerfreie Entgelte bis zu € 5.000 erhalten haben und getrennt jene über € 5.000. Für die Entgelte an Sportarbeiter über € 5.000 muss auch die entsprechende F24-Einzahlung beigelegt werden.

•    Die Aufstellung muss Namen, Steuernummer, Geburtsdatum, Geburtsort und Adresse sowie die Höhe des erhaltenen Betrags beinhalten. Die Ausbezahlten Beträge müssen getrennt ausgewiesen werden – bis zum 30.06.2023 und ab dem 01.07.2023

Wichtig: für die Übermittlung der Daten muss verpflichtend die beigelegte Excel-Tabelle verwendet werden. Einzelne Auszahlungsbestätigungen können nicht mehr angenommen werden. Der Name muss mit jenem auf der Gesundheitskarte übereinstimmen (Doppelnamen müssen angegeben werden) und die Steuernummer muss korrekt angegeben werden.

•    Rechnungen von Freiberuflern und das entsprechende bezahlte Modell F24

•    Honorarnoten für gelegentliche freiberufliche Tätigkeit und das entsprechende bezahlte Modell F24

 


Die Abrechnung der Dienstleistung erfolgt auch dieses Jahr über den vom VSS beauftragten Steuerberater direkt an den Verein.

 

Zugehörige Dateien:

Zurück