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Ausbezahlte Vergütungen: Frist für Jahreserklärung

Quicknews

Innerhalb Donnerstag 28. Februar 2013 muss der Verein jedem Empfänger von Vergütungen - auch jenen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben - eine Bestätigung über die gesamten im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen und die eventuell einbehaltenen Steuern aushändigen.

Die betreffende Erklärung muss dem Begünstigten entweder persönlich ausgehändigt (den Erhalt durch Unterschrift bestätigen lassen) oder mittels Einschreibebrief zugesandt werden.

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