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Änderung des Straßenverkehrskodexes

Allgemeine News

Die mit Montag, 03. November 2014 in Kraft getretene Änderung des Straßenverkehrskodexes hat bei manchen Vereinsfunktionären für Unklarheit und Unsicherheit gesorgt. Der VSS hat die neuesten Informationen dazu.

Die Neuerung betrifft die Eintragung jener Personen, welche Fahrzeuge mehr als 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen nutzen und nicht im Fahrzeugbrief als Eigentümer eingetragen sind. Im Regelfall ist dies bei Sportvereinen nicht der Fall, da das Vereinsfahrzeug ausschließlich den Zweck zu erfüllen hat, den Transport der Vereinsmitglieder und des benötigten Materials zu sportlichen Anlässen und anderen Veranstaltungen zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund können wir festhalten, dass im Regelfall die Eintragung Dritter im Fahrzeugbrief für Vereinsfahrzeuge nicht nötig ist.

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