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Ab 1. Oktober neue Regelungen für Bezahlung von F24

Allgemeine News

Mit der Eilverordnung Nr. 66/2014 wurden verschiedene Steuerbestimmungen erlassen. Dabei wurden grundlegende Neuerungen im Bereich der Bezahlung von Steuern und andere Abgaben mit dem Steuerzahlvordruck F24 eingeführt, die ab 1. Oktober in Kraft treten.

Ab 1. Oktober 2014 gelten für die Bezahlung von F24 neue Regelungen. So können F24 mit Saldo Null (sogenannte Null-Zahlungen) nur mehr auf telematischem Wege, also über den Wirtschaftsberater oder direkt über Fisconline/Entratel, durchgeführt werden. Beim Bankschalter können nur mehr F24 unter 1.000,00 € (ohne Verrechnung) eingezahlt werden. Bei allen übrigen Fällen (z.B. F24 höher 1.000,00 €, F24 mit Verrechnungen, etc.) können die F24 nur mehr auf telematischem Wege oder mit Homebanking eingezahlt werden. Außerdem wurde die Unterscheidung zwischen Subjekten mit MwSt. Nummer und ohne aufgehoben und somit gilt für alle die gleiche Regel.

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