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31. Mär.: EAS-Änderungen

Allgemeine News

Alle Vereine, die am EAS-Vordruck Änderungen zu den Vereinsangaben gemacht haben, müssen den korrigierten Vordruck innerhalb 31. März an die zuständige Steuerbehörde senden. Bei einer Vereinsneugründung muss die Übermittlung binnen 60 Tage nach der Gründung erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die VSS-Geschäftsstelle.

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