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31. Mär.: EAS-Änderungen

Allgemeine News

Innerhalb 31. März jeden Jahres müssen all jene Vereine bei denen es zu Änderungen bei den Angaben im EAS-Vordruck gekommen ist, den korrigierten Vordruck an die zuständige Steuerbehörde senden. Bei einer Vereinsneugründung muss die Übermittlung binnen 60 Tagen nach der Gründung erfolgen.

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