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30. Sept.: 5 Promille - Beseitigung von Irregularitäten

Allgemeine News

Vereine, welche die Ersatzerklärung des Notarietätsaktes nicht fristgerecht (1. Juli) oder unvollständig abgeschickt haben, können dies innerhalb 30. September 2014 nachholen. Allerdings fällt dafür eine Geldstrafe von 258,00 Euro an.

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