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30. Juni: Verpflichtungen für Vereine mit Rechtspersönlichkeit

Allgemeine News

Amateursportvereine die sich als Juristische Person des Privatrechts ins Landesregister eingetragen haben und somit den Status der Rechtspersönlichkeit innehaben, auch „Anerkannte Vereine“ genannt, sind alljährlich verpflichtet innerhalb 30. Juni folgende Unterlagen beim Amt für Kabinettsangelegenheiten einzureichen: (1) Tätigkeitsbericht 2014, (2) genehmigte Rechnungslegung für das Jahr 2014 und (3) sofern vorhanden den Bericht der Revisoren.

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