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30. Juni: Einreichfrist der Auszahlungsgesuche beim Amt für Sport und Gesundheitsförderung

Allgemeine News

Amateursportvereine die beim Amt für Sport in den Genuss einer Beihilfe für die ordentliche Jahrestätigkeit 2014 gekommen sind, müssen innerhalb 30. Juni 2015 das Auszahlungsgesuch mit den vorgeschriebenen Unterlagen vorlegen. Das Versäumnis der Auszahlungsbeantragung hat für die Vereine zur Folge, dass für das Tätigkeitsjahr 2016 keine Beihilfe mehr gewährt werden kann.

Detailinformationen sowie das Anzahlungsgesuch als Word-Dokument finden Sie auf der Homepage des Amts für Sport und Gesundheitsförderung.

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