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30. Apr.: Ansuchen für Schulsportanlagen

Allgemeine News

Sportvereine haben die Möglichkeit in der schulfreien Zeit die Sporteinrichtungen und -anlagen der Schulen für außerschulische Tätigkeiten zu benützen. Die Gesuche für die Benützung der Strukturen in den Sommermonaten sind bei der zuständigen Schuldirektion bzw. beim zuständigen Verwahrer der schulischen Einrichtung innerhalb Donnerstag, 30. April 2015 einzureichen.

Die entsprechende Ermächtigung oder Ablehnung zur Benutzung wird, nach Überprüfung der Vereinbarkeit mit den schulischen und schulbegleitenden Tätigkeiten, bis zum 20. Mai erteilt. Für Turnhallen und Sportanlagen erfolgt die Ermächtigung aufgrund des Plans, welcher von der Kommission erstellt wird, die von der Gemeinde eingesetzt wird.

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