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20. Apr.: Kunden- und Lieferantenliste

Allgemeine News

Auch heuer müssen Sportvereine mit einer MwSt.-Position, egal ob sie für das Pauschalsystem laut Gesetz 398/91 optiert haben oder nicht, die Ausgangs- und Eingangsrechnungen 2014 in der Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit, die sogenannte „Kunden- und Lieferantenliste“ bis innerhalb 20. April 2015 (Vereine mit trimestraler Buchhaltung) an die Agentur der Einnahmen übermitteln.

Befreit sind jene Vereine die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind (sogenannte „Volontariatsvereine“), sowie Vereine ohne gewerbliche Tätigkeit. Der Verband der Sportvereine Südtirols empfiehlt den betroffenen Sportvereinen, sich mit ihrem Wirtschaftsberater in Verbindung zu setzen.

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