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18. Mai: Erste Trimestrale MwSt.-Einzahlung

Allgemeine News

Alle Vereine die Aufgrund des Gesetzes Nr. 398/91 das pauschale Steuergesetz anwenden, müssen die im Zeitraum Jänner bis März 2015 einkassierte MwSt. berechnen und den Zahlungsvordruck F24 an die Finanzverwaltung schicken. Die Abgabenkennzahl ist die Nr. 6031. Der letztmögliche Termin ist der 18. Mai 2015.

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