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17. Juni: Lohnsteuer und Sozialabgaben

Allgemeine News

Die im Mai von den Steuersubstituten (z.B. Sportvereine) einbehaltene Einkommenssteuer (IRPEF), wie auch die Vorsteuer und Abzugssteuer, muss mit elektronischem Überweisungsauftrag F24 eingezahlt werden.

Der Steuereinbehalt betrifft die im Mai bezahlten Löhne und Gehälter, die Entgelte der Freiberufler und der gelegentlich freien Mitarbeiter sowie die steuerbegünstigten Entgelte über 7.500 Euro. Zusätzlich müssen Sportvereine für die Beschäftigten und freien Mitarbeiter die INPS-Beträge für den Monat Mai elektronisch überweisen.

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