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10. Dez.: Aufschub IRES und IRAP

Allgemeine News

Mit einem Beschluss der Regierung Letta vom 30. November wurde der Prozentsatz für die 2. Akontozahlung erneut und äußerst kurzfristig angehoben. Dies betrifft auch alle Amateursportvereine mit Geschäftsjahr 1. Jänner bis 31. Dezember. Einzuzahlen sind IRES und IRAP bis 10. Dezember.

Für Banken und Versicherung beträgt dieser nun 130%, für alle anderen Körperschaften, und damit auch für Amateursportvereine 102,5%. Einzuzahlen ist die zweite Rate der Steuervorauszahlung (IRES & IRAP) bis spätestens Dienstag, den 10. Dezember. Die im Einzahlungsvordruck F24 anzuführenden Einzahlungskennzahlen sind 2002 (IRES) und 3813 (IRAP).

 

Die weitere Vorgehensweise:

Alle Amateursportvereine, die bereits die 2. Akontozahlung zu den vorher geltenden gesetzlichen Auflagen (101%) eingezahlt haben, müssen den Differenzbetrag bis 10. Dezember begleichen.

Alle Amateursportvereine, die bisher die 2. Akontozahlung noch nichteingezahlt haben, müssen die Gesamtsumme (102,5%) bis 10. Dezember bezahlen.

Jene Vereine, die ihre Steuervorauszahlung durch den VSS berechnen ließen, werden von der Geschäftsstelle direkt kontaktiert.

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