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1. Juli: Auszahlungsgesuch Amt für Sport

Allgemeine News

Amateursportvereine, die beim Amt für Sport in den Genuss einer Beihilfe für die ordentliche Jahrestätigkeit 2012 gekommen sind, müssen innerhalb 1. Juli 2013 das Auszahlungsgesuch mit den vorgeschriebenen Unterlagen vorlegen.

Das Versäumnis der Auszahlungsbeantragung hat für die Vereine zur Folge, dass für das Tätigkeitsjahr 2014 keine Beihilfe mehr gewährt werden kann.

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