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01. Okt.: Neue Regelungen für Bezahlung von F24

Quicknews

Ab 01. Oktober 2014 gelten für die Bezahlung von F24 neue Regelungen:

F24 mit Saldo Null (sogenannte Null-Zahlungen) können nur mehr auf telematischem Wege, d.h. über den Wirtschaftsberater oder Fisconline/Entratel durchgeführt werden.

 

Beim Bankschalter können nur mehr F24 unter 1.000,00 € (ohne Verrechnung) eingezahlt werden.

 

Bei allen übrigen Fällen (z.B. F24 höher 1.000,00 €, F24 mit Verrechnungen,…) können die F24 nur mehr auf telematischem Wege oder mit Homebanking eingezahlt werden.

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