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01. Dez.: Steuervorauszahlung – II. Rate

Allgemeine News

Sportvereine mit Geschäftsjahr von 01. Jänner bis 31. Dezember sind zur Entrichtung der II. Akontozahlung verpflichtet. Innerhalb Montag, den 01. Dezember 2014 müssen die Vorauszahlungen sowohl für die IRES als auch für die IRAP geleistet werden.

Die im Einzahlungsvordruck F24 anzuführenden Einzahlungskennzahlen sind 2002 (IRES) und 3813 (IRAP). All jene Sportvereine, die die Steuererklärung über den VSS abgewickelt haben und aufgrund der Steuerberechnung zur Bezahlung der II. Akontozahlung verpflichtet sind, bekommen in den nächsten Wochen von der Geschäftsstelle Bescheid und gegebenenfalls die entsprechenden Einzahlungsvorducke F24 zugeschickt.

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