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Unfall- und Krankenversicherung für Sportler, Funktionäre und Betreuer

Allgemeine News

Die Ausübung eines Sportes bringt unvermeidlich Gefahren und Risiken mit sich, sodass Verletzungen oder Unfälle nicht von vornherein ausgeschlossen werden können. Vor diesem Hintergrund ist ein ausreichender Versicherungsschutz für die Sportvereine und deren Mitglieder in der heutigen Zeit von entscheidender Bedeutung.

Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass eine Versicherung keine Sicherheit gegen den (unvorhergesehenen) Eintritt eines Schadensfalles bieten kann. Mit dem Versicherungsabschluss besteht aber die Möglichkeit, sich für die finanziellen Folgen, die aus einem Schadensfall entstehen, abzusichern. Es ist deshalb seit Jahren ein Anliegen des Verbandes der Sportvereine Südtirols (VSS), seinen Mitgliedsvereinen einen bedarfs- und kostengerechten Versicherungsschutz anzubieten.

Zu der bereits bestehenden Haftpflichtversicherung gegen Dritte und der Strafrechtschutzversicherung, welche alle Mitgliedsvereine ohne Kostenbelastung automatisch mitversichert, erhalten Sie deshalb in der Anlage die Ausschreibung für den Abschluss einer Unfallversicherung für Ihre Sportler, Funktionäre und Betreuer. Diese Unfallversicherung ist, im Unterschied zur Haftpflicht- und Strafrechtsschutzversicherung, fakultativ. Der interessierte Verein bzw. der Sportler oder dessen Eltern müssen für die betreffende Versicherungsprämie selbst aufkommen. Zusätzlich werden auch Spesen durch Krankheit, welche aus der Vereinstätigkeit resultieren, abgedeckt. Dadurch kann die Versicherung auch für Freiwillige des Dritten Sektors angewendet werden.

Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit dem Raiffeisen Versicherungsdienst (RVD) wurde die Unfallpolizze um ein weiteres Jahr verlängert. Dies vorausgeschickt, empfehlen wir unseren Mitgliedsvereinen vom gegenständlichen Versicherungsangebot Gebrauch zu machen und die Unfallversicherung für die Sportler, Funktionäre und Betreuer, abzuschließen. Die Jahresprämien für den kommenden Versicherungszeitraum sind wie folgt festgelegt: Für Personen des Jahrgangs 2009 und jünger kostet die Prämie 35,00 Euro pro Person. Für Personen des Jahrgangs 2008 und älter kostet die Prämie 60,00 Euro pro Person.

Hier die zusammengefassten Leistungen der Unfall- und Krankenversicherung:

  • Todesfall: 5.000,00 Euro
  • Bleibende Invalidität: 5.000,00 Euro (mit fixer Selbstbeteiligung für die ersten fünf Prozentpunkte)
  • Erstattung der Unfallkosten: 6.000 Euro (Höchstersatz pro Zahn 750 Euro, Höchstentschädigungssumme für physiotherapeutische Behandlungen 1.500 Euro), sowie Spesen durch Krankheit;
  • Die Rückvergütung der Erstattung der Unfallkosten erfolgt bei stationären Leistungen unter Abzug eines Freibetrages von 25% mit einem Mindestselbstbehalt von 750 Euro und bei ambulanten Leistungen (fachärztliche Untersuchungen, Arztvisiten und physiotherapeutische Behandlungen) mit einem Selbstbehalt von 300 Euro;

Bereits in der Vergangenheit von diesem Versicherungsschutz ausgeschlossen waren Sportler die Risikosportarten ausüben, oder Sportarten wie Drachenfliegen, Paragleiten, Fallschirmspringen oder Segelfliegen praktizieren. Weiters bleiben auch Sportler/Innen, die an einer Handball- und Eishockeymeisterschaft der 1. oder 2. Liga teilnehmen von dieser Polizze ausgeschlossen. Für diese Sportler kann vom interessierten Verein direkt beim Raiffeisen Versicherungsdienst ein Angebot für eine individuelle Versicherungslösung angefordert werden.

Weitere Informationen und alle nützlichen Dokumente finden Sie im Download-Bereich

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