Von der Abgabe der Steuererklärung sind jene Vereine befreit, die im abgelaufenen Geschäftsjahr keine gewerblichen Einnahmen (z.B. Einnahmen aus Zelt- oder Wiesenfesten, Werbe- oder Sponsorenleistungen), Kapitalerträge (Beteiligungen und dergleichen) oder Einkünfte, welche bereits einer endgültigen Quellensteuer unterworfen wurden (z. B. Bankzinsen), erzielt haben.
Die Vereine welche im abgelaufenen Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2025 gewerbliche Einnahmenerzielt haben, sind verpflichtet die Steuererklärung Redditi 2026 ENC abzufassen und diese innerhalb 2. November 2026 (Verlängerung vom 31. Oktober) telematisch zu versenden.
Innerhalb 30. Juni 2026 müssen die Zahlungen der aus der Steuererklärung geschuldeten Steuern (IRES und IRAP) und die ersten Akontozahlungen erfolgen. Für Steuereinzahlungen, welche 30 Tage nach dem festgesetzten Termin erfolgen, wird ein Zinszuschlag von 0,4 % berechnet. Die Frist für diese Zahlung fällt auf den 30. Juli 2026.
Der Vordruck 770/s 2026 ist innerhalb 2. November 2026 (Verlängerung 31. Oktober) getrennt von der Steuererklärung Redditi 2026 ENC elektronisch zu versenden. Zur Abfassung des Vordruckes 770/s sind jene Vereine verpflichtet, welche an ihre Sportarbeiter (lavoratore sportivo) Vergütungen lt. Art.25 des DPR Nr.36/2021 über 5.000,00 € ausbezahlt haben und folglich verpflichtet waren die entsprechende Vorzugssteuer bzw. INPS-Zahlungen einzuzahlen.
Ebenso müssen Vereine den Vordruck 770/s 2026 erstellen, falls sie Honorarnoten für die gelegentlich freiberufliche Mitarbeit und/oder Honorarnoten von Freiberuflern erhalten und dafür die Vorsteuer eingezahlt haben.
Terminübersicht
| Vordruck | Elektronischer Versand | Saldo & Akontozahlung | Saldo & Akontozahlung mit Aufschlag 0,4 % |
| REDDITI + IRAP | 2. November 2026 (verl. 31. Oktober) | 30. Juni 2026 | 30. Juli 2026 |
| 770/s | 2. November 2026 (verl. 31. Oktober) |
Einzahlungskodex F24
| Steuer | Saldozahlung | 1. Rate (30.06.2026) | 2. Rate (30.11.2026) |
| IRES | 2003 | 2001 | 2002 |
| IRAP | 3800 | 3812 | 813 |
Alle Termine verstehen sich vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen seitens der Finanzverwaltung!
Die Geschäftsstelle ist auch heuer wieder bei der Abfassung der Steuererklärung behilflich. Jene Mitgliedsvereine, die diesen Service beanspruchen möchten, müssen die entsprechenden Unterlagen (siehe beiliegendes Schreiben) vollständig innerhalb 9. Mai 2026 der Geschäftsstelle übermitteln. Die Unterlagen können nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich oder per E-Mail der Geschäftsstelle übermittelt werden.
Der Kostenbeitrag für die Abfassung und den Versand der Steuererklärung Redditi 2026 ENC und IRAP 2026 ENC beträgt € 280,00 und für die Erstellung des Modells 770/s 2026 berechnen wir weitere € 200,00.
Die Preise gelten für vollständig und termingerecht abgegebene Unterlagen und Datenangaben. Bei Fehlern bzw. anderen Zusatzleistungen müssen wir einen Aufpreis berechnen.
