Mit diesem Fond soll minderjährigen Kindern aus einkommensschwachen Verhältnissen der Zugang zur sportlichen Betätigung erleichtert werden. Dies ist eine konkrete Maßnahme zur Förderung des Sports und zur Unterstützung von Familien mit dem Ziel, das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen durch Sport und Freizeitaktivitäten zu stärken. Die Unterstützung sieht einen Beitrag von bis zu € 300,00 pro berechtigtem Kind vor. Die Maßnahme gliedert sich in zwei Phasen: Eischreibung Vereine (erste Phase) Teilnahmeberechtigt sind Amateursportvereine und -organisationen die zum Zeitpunkt der Erlassung des Durchführungsdekretes regulär im RAS-Register eingetragen sind, die auf dem Staatsgebiet tätig sind und Sport- oder Freizeitkurse anbieten. Diese können vom 29. Juli bis zum 8. September 2025, 12.00 Uhr einen Antrag für die Teilnahme auf folgendem Portal einreichen: https://avvisibandi.sport.governo.it/en-US
Die Kurse müssen mindestens zweimal pro Woche stattfinden und eine Mindestdauer von sechs Monaten aufweisen. Die Kurskosten können den vorgesehenen Beitrag von € 300,00 überschreiten, ein eventueller Restbetrag geht zu Lasten des Teilnehmers. Es gibt keine Ranglisten oder weitere Zugangskriterien, alle korrekt ausgefüllten und eingereichten Anträge, die die Vorgaben des Dekretes vom 15. Juli 2025 erfüllen, werden berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links: Technischer Support: supporto.avvisibandi@coninet.
Informationen zur Ausschreibung: programmazionesport(at)governo.it (folgender Betreff ist anzugeben: FONDO DOTE FAMIGLIA). Ansuchen durch Familien (zweite Phase) Nach Abschluss der ersten Phase wird auf der Homepage vom „Dipartimento per lo Sport“ - www.sport.governo.it – ein Verzeichnis der verfügbaren Kurse veröffentlicht, mit Details zu freien Plätzen, Kosten, Terminen und Veranstaltungsort. Zugangsberechtigt sind Familien mit Kindern im Alter zwischen 6 bis 14 Jahren, deren ISEE-Wert unter € 15.000 liegt. Pro Familie werden maximal zwei Kinder gefördert. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung und solange Mittel verfügbar sind. Der Antrag ist ausschließlich online über die dafür vorgesehene Plattform zu stellen. Für weitere Informationen steht Ihnen die VSS-Geschäftsstelle zur Verfügung!
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