1. Sportveranstaltungen und -wettkämpfe
- Ausgesetzt
- Ausnahme Sportwettkämpfe, die von CONI/CIP als von nationalem Interesse anerkannt werden und von Sportfachverbänden FSN oder DSA organisiert sind (laut CONI sind das im Zeitraum des Notstands programmierte und mit definiertem Datum und Austragungsort im Leistungssportkalender eingetragene Wettkämpfe) sowie Sportevents, die von internationalen Sportorganismen organisiert sind - in jedem Fall unter Ausschluss der Öffentlichkeit sowie unter Einhaltung der Sicherheitsprotokolle des zuständigen Sportfachverbands
- Bewegungen der ermächtigten Teilnehmenden zugelassen (Eigenerklärung falls serforderlich)
2. Organisierte Trainingseinheiten
- Ausgesetzt in allen Sportdisziplinen, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen
- Ausnahme Teilnehmende an zugelassenen Sportveranstaltungen und -wettkämpfen (s. Punkt 1)
- Gültig auch für Athleten von außerhalb der Provinz und aus dem Ausland
- Zugelassene Trainingseinheiten: in jedem Fall unter Ausschluss der Öffentlichkeit sowie unter Einhaltung der Sicherheitsprotokolle des zuständigen Sportfachverbands
- Bewegungen der ermächtigten Athleten zugelassen (Eigenerklärung falls erforderlich)
3. Sporttätigkeit im Freien
- Sporttätigkeit zugelassen individuell ausgeübt unter Einhaltung eines zwischenmenschlichen Abstands von mindestens 2m
- Motorische Tätigkeit zugelassen unter Einhaltung eines zwischenmenschlichen Abstands von mindestens 2m mit Schutz der Atemwege
- Ausnahme zugelassene Trainingseinheiten (s. Punkt 2)
- Ausnahme Eislaufen im Freien (s. Punkt 5)
4. Sporttätigkeit in Sportzentren und Schwimmbädern
- Ausgesetzt
- Ausnahme zugelassene Trainingseinheiten (s. Punkt 2)
- Ausnahme einzelne Personen unter Anweisung eines Personal Trainers, sofern keine weiteren Personen anwesend sind
5. Eislaufplätze im Freien (auf mindestens 3 Seiten offen)
- Eislaufen individuell als Erholungs- oder Freizeittätigkeit zugelassen
- Maximal 1 Person pro 10m2 (1:10-Regel)
- Schutz der Atemwege
- Zwischenmenschlicher Abstand 2m
- Schlittschuhverleih zugelassen mit Sanifizierung nach jedem Gebrauch
6. Anlagen in den Skigebieten
- Nur benutzbar für zugelassene Trainingseinheiten (s. Punkt 2)
- Publikumsöffnung am 18. Jänner vorgesehen, unter Einhaltung der spezifischen Sicherheitsprotokolle
7. Nutzung von Umkleideräumen und Duschen
- Zugelassen bei ermächtigten Trainingseinheiten (s. Punkt 2)
- Zugelassen auf Eislaufplätzen im Freien (s. Punkt 5)
- Schutz der Atemwege (außer in Duschen)
- Zwischenmenschlicher Abstand 1m
- Umkleideräume: maximal doppelt so viele Personen wie verwendbare Duschplätze oder, falls restriktiver, maximal 1 Person pro 5m2 (1:5-Regel)
- Umkleideräume mit nur einer Dusche oder bis 20m2: maximal 3 Personen
- Schwimmbäder: in Umkleideräumen 1 Person pro 5m2 (1:5-Regel)
- Duschen: Desinfektion nach jedem Gebrauch oder Verfügbarkeit von Sprühdesinfektionsmittel
- Duschraum: gleichzeitig nur so viele Personen wie verfügbare Duschkabinen
- Garderobeschränke: Desinfektion nach jedem Gebrauch oder Einweg-Plastiksäcke
- Aufbewahrung von Kleidern und Schuhen in getrennten Beuteln
- Erfassung der Anwesenheiten und Löschung der Daten nach 30 Tagen
Downloads
- Staatliche Richtlinien für die Trainings der Einzelsportdisziplinen vollständiger Text in italienischer Sprache
- Staatliche Richtlinien für die Trainings der Mannschaftssportdisziplinen vollständiger Text in italienischer Sprache
- Neues Durchführungsprotokoll der staatlichen Richtlinien für die Breitensporttätigkeit und die motorische Tätigkeit allgemein vollständiger Text in italienischer Sprache
- Liste der Kontaktsportarten in italienischer Sprache