Darüber hinaus sind die Sportvereine auch verpflichtet den betroffenen Entgeltempfängern innerhalb, 16. März 2026 die jeweiligen Bescheinigungen (Mod. CU) über die usbezahlten
Einkommen, der getätigten Steuerrückbehalte und der durch das Steuersubstitut einbezahlten Sozialabgaben, auszuhändigen.Die digitale Übermittlung an die Einnahmenagentur sowie die Erstellung des Mod. CU, welches innerhalb 16. März an die betroffenen Personen ausgehändigt werden muss, kann über einen Steuerberater oder bei Bedarf auch über den VSS erfolgen. Mitgliedsvereine, welche den Service über den VSS in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten folgende Unterlagen für das Bezugsjahr 2025 innerhalb 16. Februar 2026 vollständig der Geschäftsstelle (info@vss.bz.it) weiterzuleiten.
Genauere Informationen entnehmen sie dem Rundschreiben.
