Zurück

Antigen-Schnelltest im Sport

Allgemeine News

Für die Teilnahme an zugelassenen Trainings und Sportwettkämpfen ist ein negativer Covid-Test erforderlich. Ein Rundschreiben des Sanitätsbetriebs erläutert die Einzelheiten dazu.

Die Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 10 vom 26. Februar 2021 legt fest, dass für die Teilnahme an den erlaubten Sportwettkämpfen und Trainingseinheiten für jeden Athletin bzw. jeden Athleten immer ein negatives Ergebnis eines Antigen- oder PCR-Tests vorgelegt werden muss, das nicht älter als 72 Stunden ist (konkret ist ein Test am Tag, an dem er durchgeführt wurde, und an den drei darauf folgenden Tagen gültig).

  • Wer darf trainieren?
    Trainieren dürfen ausschließlich Athletinnen und Athleten, die an Wettkämpfen teilnehmen, welche von CONI und CIP als von nationalem oder internationalem Interesse eingestuft werden und innerhalb des Zeitraums des Notstands mit fixem Datum und Uhrzeit im Wettkampfkalender des zuständigen Sportfachverbands eingeplant sind.
     
  • Müssen auch Trainerinnen und Trainer sowie Betreuerinnen und Betreuer testen?
    Ja, die Testpflicht gilt für das gesamte Trainings- bzw. Wettkampfteam.
     
  • Müssen auch Wettkampfgegnerinnen und -gegner testen, die von außerhalb Südtirols kommen?
    Ja, die Testpflicht gilt auch für das gesamte gegnerische Wettkampfteam, unabhängig von seiner Herkunft.
     
  • Wo kann der Test durchgeführt werden?
    Der Test kann bei Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin, Kinderärztinnen und -ärzten, in Apotheken und in Teststationen des Sanitätsbetriebs durchgeführt werden. Zudem können auch private Ärztinnen und Ärzte sowie private Krankenpflegerinnen und -pfleger den Test durchführen.
     
  • Ist der Test gratis?
    Bei Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin, Kinderärztinnen und -ärzten, in Apotheken und in Teststationen des Sanitätsbetriebs ist der Test grundsätzlich nicht gratis. Private Ärztinnen und Ärzte sowie private Krankenpflegerinnen und -pfleger können aber gratis die Testkits des Sanitätsbetriebs beziehen. Die einzelnen Sportvereine und -verbände können sich also mit einer Ärztin bzw. einem Arzt oder mit einer Krankenpflegerin bzw. einem Krankenpfleger organisieren, die bzw. der gratis die Kits des Sanitätsbetriebs beziehen kann.
     
  • Wie funktioniert das mit den privaten Ärztinnen und Ärzten sowie mit den privaten Krankenpflegerinnen und -pflegern?
    Die Ärztin bzw. der Arzt oder die Krankenpflegerin bzw. der Krankenpfleger führt den Test unter Einhaltung der Sicherheits- und Hygieneregeln durch und gibt das Ergebnis zusammen mit der Telefonnummer und der Mailadresse der getesteten Person (bei Minderjährigen einer bzw. eines Beziehungsberechtigten) in die Webanwendung des Sanitätsbetriebs ein. Letzterer sendet dieser Person dann eine entsprechende Mitteilung zu. Die genauen Vorschriften für die Tests in privaten Einrichtungen sind im Beschluss des Direktors des Sanitätsbetriebs Nr. 2020-A-000803 vom 9. Dezember 2020 (siehe Anlage) festgehalten.
     
  • Was müssen die Sportvereine konkret tun?
    Die einzelnen Sportvereine können ihre Trainings- und Wettkampfgruppen beim zuständigen Sportfachverband melden und eine Ärztin bzw. einen Arzt oder eine Krankenpflegerin bzw. einen Krankenpfleger als verantwortliche Person angeben. Diese Person wird akkreditiert und kann dann gratis die Testkits des Sanitätsbetriebs beziehen. Für diese Meldung muss die beiliegende Tabelle vollständig ausgefüllt an den zuständigen Sportfachverband übermittelt werden, der sie dann dem Sanitätsbetrieb weiterleitet.
     
  • Ist der sogenannte Nasenbohrtest gültig?
    Aktuell handelt es sich dabei um ein Pilotprojekt in den Grundschulen. Vorausgesetzt, dieser Test wird durch das Gesundheitsministerium validiert, ist er dann auch im Sportbereich gültig.
     
  • Müssen auch jene testen, die bereits geimpft sind?
    Es gibt noch nicht genügend wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, ob Geimpfte Covid übertragen können, daher müssen auch sie testen, bis die Wissenschaft genauere Daten zur Verfügung hat.
     
  • Müssen auch jene testen, die in der Vergangenheit Covid-positiv waren?
    Ja, eine mehrmalige Covid-Erkrankung kann aktuellem Wissensstand nicht ausgeschlossen werden.


Downloads

 

Zurück