Die Verbandsleitung hat in ihrer Sitzung vom 3. Juni 1999, gemäß Art. 20 der Geschäftsordnung, folgende EHRENORDNUNG beschlossen:
1. Grundsätzliches
Der Verband der Sportvereine kann für besondere und außergewöhnliche Verdienste und Leistungen um den Südtiroler Sport oder/und um den VSS, folgende Vereine oder Personen und Institutionen ehren:
a) die Mitgliedsvereine des VSS
b) Verdiente Funktionäre und Fachleute des VSS und der Mitgliedsvereine
c) Persönlichkeiten, die sich um die Förderung des Sports, der Vereine und/oder des VSS besondere Verdienste erworben haben sowie Sportler, die sich durch ihre außergewöhnliche Leistungen hervorgetan haben
2. Der VSS verleiht folgende Ehrungen
a) Für Mitgliedsvereine des VSS:
1. Ehrenurkunde in Bronze für das 50jährige Bestehen des Vereins
2. Ehrenurkunde in Silber für 75jährige Bestehen des Vereins
3. Ehrenurkunde in Gold für das 100jährige Bestehen des Vereins
b) Für verdienstvolle Funktionäre und Fachleute des VSS und der Mitgliedsvereine:
1.Ehrenurkunde und VSS – Nadel für mindestens 20jährige verdienstvolle Funktionärstätigkeit
- unter „Funktionärstätigkeit“ wird jegliche Arbeit im Verein verstanden
- bei besonderen und begründeten außerordentlichen Verdienste kann von der Mindestdauer abgesehen werden.
c) An Persönlichkeiten, die sich um die Förderungen des Sports, der Vereine oder des VSS besondere Verdienste erworben haben, sowie Sportler, die sich durch ihre außergewöhnlichen Leistungen hervorgetan haben:
1. Die Ehrenmitgliedschaft des VSS, mit Ehrenurkunde und Ehrennadel in Gold des VSS.
3. Ehrenzeichen - Anträge
a) Anträge auf Verleihung der Ehrenzeichen können von den Mitgliedern der Verbandsleitung und den Fachreferenten sowie vom Präsidenten eines Mitgliedsvereins, eingebracht werden.
b) Ein Antrag kann jederzeit eingebrachte werden. Dabei sollte das eigene Antragsformular verwendet werden. Jeder Antrag ist mit einem Lebenslauf der vorgeschlagenen Person bzw. mit einer kurzen Vereinschronik, zu versehen.
c) Jeder Antrag wird überprüft und nach Feststellungen der Voraussetzung, der Verbandsleitung zur Beschlußfassung vorgelegt.
d) Abgelehnte Anträge können frühestens nach einem Jahr wieder neu eingereicht werden.
4. Ehrenzeichen - Verleihung
Die Verleihung eines Ehrenzeichens ist in würdiger Form durch den Obmann oder einem Mitglied der Verbandsleitung bzw. dem Geschäftsführer, anläßlich einer Vollversammlung des VSS oder eines Mitgliedsvereines oder eines besonderen Festaktes oder sonstiger Veranstaltung, durchzuführen.
5. Ehrentafel
Über alle Verleihungen führt die Geschäftsstelle ein Verzeichnis, in welchem die verschiedenen Verleihungen eingetragen werden.
Mit Inkrafttreten dieser Ehrenordnung wird die bereits bestehende VSS - Ehrentafel übernommen und die Ehrenmitglieder in das genannte Register eingetragen.